Suchmaschinen-Riese Google verlangt zur Nutzung seit Ende Oktober die Zustimmung zu einer neuen Datenschutzerklärung. Verbraucher- und Datenschützer warnen jedoch vor diesen und bieten Alternativen an.
Seit dem Ende der bisherigen Safe-Harbor-Regelung ist die Öffentlichkeit zum Thema Datenschutz weiter sensibilisiert worden. US-Unternehmen, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Daten mehr in ihr Land übetragen dürfen, suchen deshalb nach Möglichkeiten, ihre wichtigste „Währung“ weiter zu transferieren. Suchmaschinen-Dienst Google fordert deshalb seit Ende Oktober von seinen Nutzern die Zustimmung zu einer neuen Datenschutzvereinbarung, wenn diese online Suchanfragen starten wollen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw) warnt jedoch davor, diese Datenschutzerklärung zu akzeptieren, da diese in mehreren Punkten keinen Schutz der eigenen Daten garantieren würde. Als Beispiel führen die Verbraucherschützer an, dass Informationen nicht nur gespeichert, sondern auch an nicht näher definierte „Partner“ weitergegeben würden. Auch würde nicht erklärt, in welche Länder die Daten gesendet würden, sodass auch eine, eigentlich vom EuGH verbotene, Übertragung in die USA möglich wäre.
Als Alternative für Leute, die trotzdem weiter Google nutzen möchten, nennt die vznrw sogenannte Meta-Suchmaschinen wie ixquick.de oder startpage.de, die über ein niederländisches Unternehmen nach eruopäschen Datenschutz-Standards betrieben würden. Diese Seiten würden die gesuchten Begriffe an Google senden und so die entsprechenden Ergebnisse bekommen, ohne persönliche Daten an das Unternehmen zu übermitteln. [buhl]
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