Kino.to lässt grüßen: Wegen einer Gesetzeslücke konnte das Anbieten fremder Inhalte per Stream in den USA bisher nicht als Straftat anerkannt werden. Ein Sonderausschuss des Senats hat nun ein Gesetz ausgearbeitet, um diese Lücke zu schließen.
Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Commercial Felony Streaming Act“ wurde laut Medienberichten am Donnerstag an den US-Senat überwiesen, um in den kommenden Tagen verabschiedet zu werden. Den Anbietern von illegalen Streaming-Angeboten soll demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Zahlreiche Verbände und Gewerkschaften aus der Medienindustrie hätten sich für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes stark gemacht, hieß es. Präsident Barack Obama habe seine Unterstützung bereits bestätigt.
Eine Regelung für die strafrechtliche Verfolgung von Nutzern illegaler Streaming-Angebote sehe der „Commercial Felony Streaming Act“ nicht vor, hieß es weiter. Auch hierzulande ist dieser Bereich gesetzlich nicht vollständig erfasst. Nach den Festnahmen der Betreiber der Online-Plattform „Kino.to“ in der vergangenen Woche will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Rechtsanwalt Christian Solmecke hält das allerdings für unwahrscheinlich. [dm]
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