Kabel Deutschland muss möglicherweise seine Kunden bald auf Einschränkungen der Internet-Geschwindigkeit bei Flatrates hinweisen. Das entschied das Landgericht München, nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) geklagt hatte.
Einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) folgend hat das Landgericht München am Montag entschieden, dass Kabel Deutschland künftig seine Kunden über Einschränkungen der Internet-Geschwindigkeit bei Flatrates informieren muss. Kabel Deutschland wolle das Urteil nun prüfen und gegebenenfalls in Berufung gehen, erklärte der Kabelnetzbetreiber am Montag.
Gegenstand des Urteils sind die Internet-Flatrates des Anbieters. Kabel Deutschland wirbt je nach Tarif mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 bis 100 Megabit pro Sekunde. Es gibt allerdings eine Einschränkung in einer Fußnote: Wer eine bestimmte Datenmenge pro Tag überschreitet, muss damit rechnen, danach deutlich langsamer zu surfen. Die Drosselung auf 100 Kilobit pro Sekunde gilt dabei nicht für alle Internet-Anwendungen, sondern nur für Filesharing-Dienste, über die Nutzer Filme oder Musik tauschen. Dabei werden oft größere Datenmengen verbraucht.
„Mit dem Urteil können wir erreichen, dass Kabel Deutschland seine Werbung ändern muss und den Verbraucher deutlich auf Einschränkungen hinweisen muss“, sagte Bianca Skutnik vom Verbraucherzentralen Bundesverband.
Möglich ist die Drosselung den Vertragsbedingungen zufolge ab 10 Gigabyte Verbrauch pro Tag. Sie werde derzeit erst ab 60 Gigabyte eingesetzt, erklärte Kabel Deutschland. Weniger als ein Prozent der Kunden seien davon betroffen. [dpa/das]
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