Das Oberlandesgericht München hat erneut die Rechtswidrigkeit der Gema-Sperrtafeln auf Youtube bestätigt. Die Tafeln seien für den Nutzer irreführend und würden die öffentliche Meinung einseitig zu Lasten der Gema beeinflussen.
In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht in München die Gema-Sperrtafeln auf Youtube als rechtswidrig eingestuft. Die Gema wird somit erneut darin bestätigt, dass die Sperrtafeln für den Nutzer irreführend sind, da der Eindruck erweckt wird, die Gema sei für die Sperrungen verantwortlich. Tatsächlich nimmt Youtube die Sperrungen aber selbst vor. Bereits in der ersten Instanz stellte das Landgericht München fest, dass die Sperrtafeln rechtswidrig sind. Youtube legte gegen dieses Urteil Revision ein – allerdings ohne Erfolg. Die Video-Plattform steckte nun eine weitere Niederlage ein, da das OLG die Entscheidung bestätigte.
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“ – Diesen Text fasst auch das OLG München als unlauteren und wettbewerbswidrigen Hinweis auf. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch eine Revision wurde vom OLG nicht zugelassen.
Hintergrund des Rechtsstreits sind unterschiedliche Auffassungen bezüglich einer Lizenzvergütung. Während die Gema Besitzer von urheberrechtlich geschütztem Material angemessen vergüten will, vertritt Youtube den Standpunkt, keine Lizenz für Videos, die Musik enthalten, erwerben zu müssen. Youtube zahlt keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf seiner Plattform, obwohl diese dank der Musik enorme Werbeerlöse erwirtschaftet.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema, sieht die Sperrtafeln als negativ für den Ruf der Gema an: „Youtube behauptet
einerseits der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der Gema Grund der Videosperren. Die von Youtube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema.“ Er sieht das Urteil als wichtiges Signal für die Mitglieder der Gema.
„Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden“, so Heker weiter. Hier sei auch der Gesetzgeber aufgefordert, neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie Youtube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen.
Sollten die Lizenzverhandlungen ergebnislos verlaufen, wäre Youtube dennoch berechtigt, Videos mit Musik legal zu zeigen, denn das Gesetz sieht im Streitfall für den Erwerb einer gesetzlichen Lizenz die Hinterlegung des strittigen Teils der Lizenzvergütung auf einem neutralen Sperrkonto vor. Da die Google-Tochter dies kategorisch ablehnt, gehen die Schöpfer der Musik leer aus und den Nutzern wird der Zugang zu gewissen Musikvideos verwehrt. [ag]
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