Gegen einen Tarifvertrag von E-Plus hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich geklagt. Das per Klausel eingeschränkte, laut Tarif eigentlich unbegrenzteDatenvolumen ist laut Landgericht Potsdam ungültig.
Unbegrenzt mit dem Smartphone bei höchster Geschwindigkeit im Internet surfen: Das verspricht zumindest der Tarif „Allnet Flat Base all-in“ von E-Plus. Dieses verlockende Angebot des Mobilfunkbetreibers hat jedoch einen Haken, denn laut einer Klausel gilt die Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 MBit/s nur für ein Volumen von bis zu 500 MB pro Monat. Ein Widerspruch, der den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Plan rief und in einer Klage vor dem Landgericht (LG) Potsdam gipfelte. Dieses gab den Verbraucherschützern jetzt Recht.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Einschränkung die Kunden unangemessen benachteilige und daher eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht darstelle. Schließlich werde durch die Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ der Eindruck erweckt, dass mit dem Tarif keine Begrenzung der Internetnutzung erfolge. Die nach Aufbrauchen des Datenvolumens einhergehende extreme Drosselung auf 56 KBit/s komme „einer Reduzierung auf null gleich“, wie es im Urteil heißt.
Im gleichen Verfahren wurde eine weitere Klausel als unzulässig erklärt. Diese hätte E-Plus berechtigt, den Auftrag zur Einrichtung eines Mobilfunkanschlusses im Hinblick auf Auslandstelefonate sowie kostenpflichtige Servicenummern abzulehnen – der Auftrag sollte dann dennoch gültig bleiben. So hätten Kunden zwei Jahre für einen Vertrag zahlen müssen, den sie in dieser Form nicht wollten. Das Landgericht Potsdam erklärte, dass Unternehmen ihre Kunden über geplante Änderungen informieren müssen und die Möglichkeit einzuräumen haben, das Angebot abzulehnen.
Das letzte Wort könnte in diesem Fall aber noch nicht gesprochen sein, zumal das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. [buhl]
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