Einen weiteren Erfolg vor Gericht kann der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermelden: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Klage gegen einen Bestellbutton von Amazon statt.
Immer wieder versuchen die Verbraucherschützer vor Gericht gegen Kostenfallen und irreführende Werbung vorzugehen – häufig auch erfolgreich. So wurde bereits im Januar ein Fall gegen Kabelanbieter Primacom wegen unzulässiger Preiswerbung gewonnen. Am Dienstag konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband den nächsten Erfolg vermelden: Einer Klage gegen Amazon wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln Recht gegeben.
Grund der Klage gegen den Online-Versandhändler war ein Bestellbutton, der für ein Prime-Abo mit kostenlosem Probemonat verwendet wurde. Dieser mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ belegte Button wies nach Ansicht der Richter nicht ausreichend auf eine Zahlungsverpflichtung hin und sei überdies irreführend.
Mit dem Button wurde ein Abonnement abgeschlossen, das nach einem kostenlosen Probemonat in ein reguläres Abo zu 7,99 Euro pro Monat überging, falls keine Kündigung erfolgte. Der vzbv hatte moniert, dass der Button nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche, nach denen sich Online-Händler vom Verbraucher bestätigen lassen müssen, dass eine Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Eine Schaltfläche für diese Bestellung muss entsprechend eindeutig beschriftet sein. Dieser Meinung schloss sich das OLG an.
Ebenfalls monierten die Richter, dass vor der Bestellung kein Gesamtpreis durch Amazon angegeben wurde, falls sich Kunden für ein Abo-Paket aus Prime und DVD-Verleih entscheiden würden. Eine Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urtel ließ das OLG Köln nicht zu, Amazon könnte jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. [buhl]
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