Der österreichische Netzbetreiber UPC will sich vom Verein für Piraterie (VAP) nicht zur Weitergabe von Kundendaten bei illegalen Downloads aus dem Internet zwingen lassen.
Der Verein hatte versucht, UPC mit einer Unterlassungsklage zu verpflichten, den Zugriff auf das Filmstreaming-Portal Kino.to sperren zu lassen, das ohne Verwertungsrechte den Abruf aktueller Kinofilme ermöglicht. Dies sei notwendig, weil der Betreiber der Seite nicht ermittelt werden könne, hatte der VAP betont. Entsprechend sei es notwendig, die Internet-Provider in die Pflicht zu nehmen.
Gegenüber der Tageszeitung „Standard“ (Mittwochsausgabe) verwies eine UPC-Sprecherin darauf, dass man sich der Netzneutralität verpflichtet fühle. Entsprechend ermögliche man Kunden den Zugang zum Internet, habe allerdings „keine Verpflichtung und kein Recht auf Selektion oder Prüfung der darin angebotenen Inhalte.“
Die Sprecherin betonte gleichzeitig, man bemühe sich mit Partnern und Rechteinhabern um eine Lösung des Piraterieproblems und unterstütze grundsätzlich keine illegalen Aktivitäten im eigenen Netzwerk. Gleichwohl werde man ohne richterlichen Beschluss keine Kundendaten an Dritte herausgegeben. [ar]
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