Tempo-Bremse: Verbraucherschützer ziehen Telekom vor Gericht

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Die von der Telekom angekündigte Drosselung von DSL-Flatrates sorgt weiter für Aufregung. Die Verbraucherzentrale NRW will dem Konzern nun gerichtlich verbieten lassen, weitere Geschwindigkeits-Beschränkungen einzuführen.

Der Deutschen Telekom steht wegen der angekündigten Drosselung von DSL-Faltrates offenbar ein Gerichtsprozess ins Haus. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ (Montagsausgabe) berichtete, will nun die Verbraucherzeltrale Nordrhein-Westfalen gegen den Bonner Telekommunikationskonzern klagen. Ihr Ziel: Die Telekom soll gerichtlich dazu verpflichtet werden, in Zukunft keine weiteren Geschwindigkeits-Begrenzungen einzuführen.

Ursprünglich sollte diese auf 384 KBit/s gesenkt werden, doch nach zahlreichen Protesten sah sich der Konzern veranlasst, die Grenze auf 2 MBit/s nach oben zu korrigieren. Den Verbraucherschützern geht diese Nachbesserung aber nicht weit genug. Ihrer Ansicht nach bestehe Wiederholungsgefahr, auch wenn der Konzern seine Pläne nun etwas abgemildert hat, erklärte ein Sprecher gegenüber dem Magazin.
 
Daher fordert die Verbraucherzentrale, dass die Telekom eine Unterlassungserklärung abgibt, in der sie beteuert, keine weiteren Tempo-Bremsen einzuführen. „Wir wollen ein Grundsatzurteil, das dem Verbraucher Sicherheit verschafft“, so der Sprecher weiter. Die Telekom hat eine solche Erklärung bisher aber nicht unterzeichnet.
 
Anfang Mai hatte die Telekom ihre Pläne bekannt gegeben, ihre DSL-Tarife mit einer Tempo-Bremse zu versehen. Dabei wird die zur Verfügung stehende Geschwindigkeit gedrosselt, sobald ein bestimmtes Datenvolumen überschritten wurde. Wer mehr Kapazitäten benötig, kann diese dann im Rahmen eines größeren Datenpakets hinzukaufen. Besonders kritisch wird dabei der Umstand betrachtet, dass einzelne Dienste wie Entertain, die zusätzlich gebucht und damit extra bezahlt werden, von der Drosselung nicht betroffen sein sollen. [fm]

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11 Kommentare im Forum
  1. AW: Tempo-Bremse: Verbraucherschützer ziehen Telekom vor Gericht Als nächstes wird die Telekom von der VBZ verklagt, in ganz Deutschland 200MBit Anschlüsse zu legen. Was soll dieser Eingriff in die unternehmerische Freiheit? Bestenfalls muss die Telekom die Werbung ändern, denn "Flatrate" suggeriert "keine Einschränkungen". Das ist das Problem, nicht die Beschränkungen an sich.
  2. AW: Tempo-Bremse: Verbraucherschützer ziehen Telekom vor Gericht Ich glaube, es geht eher darum: Besonders kritisch wird dabei der Umstand betrachtet, dass einzelne Dienste wie Entertain, die zusätzlich gebucht und damit extra bezahlt werden, von der Drosselung nicht betroffen sein sollen
  3. AW: Tempo-Bremse: Verbraucherschützer ziehen Telekom vor Gericht Manche sogenannte unternehmerische Freiheit wird aber sehr überreizt und hat durchaus Wettbewerbsvorteile für sich selbst und -Nachteile für die Konkurrenz. Das ist eine grobe Verzerrung und der "Freiheit" muss Einhalt geboten werden. Selbst unternehmrische Freiheiten haben Grenzen und können und sollten nicht mit allem durchkommen. Daher sehr begrüßenswert die Klage.
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