Telekom: Bundesnetzagentur verbietet „Stream-On“ in Teilen

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Beim „StreamOn“-Service der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste wie Apple Music, Amazon, Netflix und Youtube nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. Die Bundesnetzagentur hat nun aber Teile des Tarifs verboten.

Einzelne Punkte der Zubuchoption verstießen gegen Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming, erklärte die Bundesbehörde am Montag in Bonn. Das Prinzip des Tarifs, dass die Nutzung bestimmter Audio- und Videodienste wie Spotify und Netflix nicht auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet wird, wurde von der Bundesnetzagentur allerdings nicht in Frage gestellt. Das so genannte Zero Rating-Angebot als solches sei nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig.

Die Aufsichtsbehörde stößt sich nun vor allem am Kleingedruckten in den Telekom-Verträgen. So werde im „Tarif L“ die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf DVD-Qualität reduziert, Audiostreaming hingegen nicht. Die Telekom dürfe die Streaming-Qualität zwar reduzieren oder auch nicht, müsse dabei aber Audio- und Videodienste gleich behandeln.

Eine unterschiedliche Behandlung der Medientypen verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. „Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Startups“, erklärte die Bundesnetzagentur.

Verbraucher könnten Stream-On derzeit auch im europäischen Ausland nicht so wie im Inland nutzen und nicht vom Roam-Like-at-Home-Prinzip profitieren. „Während im Inland das Datenvolumen der Stream-On-Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch Stream-On genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta Tarifs abgezogen“, bemängelte die Bundesnetzagentur.

Die Telekom Deutschland muss nun innerhalb von zwei Wochen reagieren und die von der Bundesnetzagentur identifizierten Mängel beseitigen. Nach dem Paragraf 126 Telekommunikationsgesetz kann die Bundesnetzagentur bestimmte Dienste untersagen und zur Durchsetzung auch hohe Strafgelder verhängen. [dpa]

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20 Kommentare im Forum
  1. Das überrascht mich jetzt. Gegen die Netzneutralität spricht, das da nur bestimmte Dienste in StreamOn enthalten sind. Diese somit einen Vorteil gegenüber Mitbewerber haben. "...gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. "Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Startups", erklärte die Bundesnetzagentur." Etwa wieder gute Lobbyarbeit im Spiel, das da trotz diesem Passus nichts angemahnt wird?
  2. Da vollführt die Bundesnetzagentur nach der faktischen Aufhebung der Netzneutralität zugunsten datenintensiver Premiumdienste wohl nach der politisch vorgegebenen Devise "Wasch mich, aber mach mich nicht nass". Denn Das Pochen auf der Gleichbehandlung von Video und Audio ist absurder Schaukampf, da Audio bekanntlich nur einen Bruchteil des Videodatenvolumens beansprucht und wohl nur ein leichtes Zucken gegen die Netzanbieter, die derartig Premiumdienste bevorzugen und vergolden wollen.
  3. Das ist alles komplett lächerlich. In Schweiz oder Frankreich hat man für 30€ kein begrenztes Datenvolumen oder in Holland wo man für 30€ 100GB Datenvolumen hat, dort gibt es solche Probleme gar nicht. Hier in Deutschland speisen die Anbieter uns mit 6GB für 30€ ab. Da könnte die EU auch ruhig mal eingreifen. Ein Armutszeugnis aller Deutschen Netzbetreiber.
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