Tele-Columbus-Kunden müssen angesichts der von der Telekom angestoßenen Debatte um Volumengrenzen bei Internet-Anschlüssen offenbar nicht mit Beschränkungen rechnen. Der Kabelanbieter sieht derzeit keinen Grund für die Einführung von Breitbandbeschränkungen und plane daher auch keine, wie Unternehmens-Sprecher Hannes Lindhuber gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.
Mit ihrer Ankündigung, schon im Mai ein Datenvolumen für Festnetzanschlüsse einführen zu wollen, hat die Deutsche Telekom am Montag für reichlich Aufregung gesorgt und eine Debatte um die Zukunft des Internets ausgelöst. Während bereits spekuliert wird, ob andere Anbieter es dem Bonner Telekommunikationsunternehmen gleich tun werden, gab der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus für seine Kunden nun Entwarnung. Es gebe derzeit keine Planungen für die künftige Einführung einer Bandbreitenbeschränkung, wie Konzernsprecher Hannes Lindhuber gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.
„Wir haben in den vergangenen Jahren viel in die Aufrüstung unserer hybriden Glasfasernetze investiert und verfügen mit dem Breitbandkabel und dem modernen Internet-Standard DOCSIS 3.0 über eine extrem leistungsfähige Infrastruktur“, so der Sprecher weiter. Dadurch könne man – anders als beim herkömmlichen DSL-Standard – bereits jetzt technische Verbindungen mit bis zu 400 Mbit/s herstellen. Durch die Bündelung weiterer Kanäle könnten diese Bandbreiten bei Bedarf weiter ausgebaut werden und Tele Columbus so dem aktuellen Bedarf seiner Kunden gerecht werden.
Kunden müssen daher auch zum aktuellen Zeitpunkt keine Beschränkungen beim Volumen oder den verfügbaren Bandbreiten hinnehmen, fügte Lindhuber hinzu. Dies gelte auch für bestimmte Dienste wie Streaming-Angebote oder auch bei File-Hostern.
Während die Telekom die Drosselung der Geschwindigkeit erst einführen will, ist diese bei Kabel Deutschland bereits seit Mai 2012 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert. Jedoch ist diese Volumenbegrenzung hier an bestimmte Bedingungen geknüpft und nicht wie bei der Telekom allgemein gültig. So heißt es in den AGBs des Kabelnetzbetreibers: „Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 Gigabyte herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen.“ Alle anderen Anwendungen sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar, heißt es weiter.
Einen solch pauschalen Passus, wie ihn die Telekom umsetzen will, gibt es auch in den Verträgen und AGBs von Tele Columbus nicht, betonte der Sprecher. Lediglich in den Besonderen Geschäftsbedingungen Internet/ E-Mail sei das Recht zu einer Unterbrechung oder auch Einschränkung der Leistungen verankert, die allerdings nur bei besonderen Gründen wie zum Beispiel der Sicherung der Systemintegrität oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit greifen würden. [fm]
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