Ist die „Tagesschau“-App nun presseähnlich und damit unzulässig oder nicht? Seit Freitag soll das ein Kölner Gericht klären. Aktuell sieht es für die ARD dabei nicht gut aus.
Im Rechtsstreit um die Tagesschau-App zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD ab. Zwar verkündete das Gericht am Freitag noch keine Entscheidung, doch sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte, man neige dazu, der Klage der Zeitungsverlage gegen die Tagesschau-App für die Nutzung auf Smartphones und Tablets stattzugeben.
Das Gericht stuft das Angebot der App demnach als presseähnlich ein. Der Schwerpunkt der Information erfolge über weite Strecken in Texten und stehenden Bildern, ohne dass ein Bezug auf bestimmte ARD-Sendungen erkennbar sei, sagte Nolte. Presseähnliche Angebote sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag verboten.
Seit Jahren streiten Zeitungsverlage mit der ARD über die App. Es geht konkret um die Frage, ob das Angebot der Tagesschau-App am Beispieltag 15. Juni 2011 presseähnlich gewesen ist. Der Bundesgerichtshof hat dem Kölner Gericht dafür bestimmte Vorgaben gemacht. Die Zeitungsverleger betrachten die App als unfaire Konkurrenz für ihre eigenen Online-Angebote. Die ARD bestreitet dies und pocht darauf, dass die Tagesschau auf allen relevanten Endgeräten präsent sein müsse. [dpa/fs]
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