Streit um Rundfunklizenz: Bild.de ein Piratensender?

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der ZDF-Autor Markus Hündgen hat in seinem Blog der „Bild“ vorgeworfen, für Liveübertragungen im Internet keine Genehmigungen eingeholt zu haben. Nun wehrt sich der Axel-Springer-Verlag: „Bild.de“ benötige keine medienrechtliche Zulassung.

Hündgen warf in seinem Blog die Frage auf, ob „Bild“ überhaupt berechtigt war, zum Beispiel die royale Hochzeit von William und Kate zu übertragen. Oder ob für die Sendung eine Rundfunk-Sendelinzenz erforderlich sei. Nun wehrt sich der Axel-Springer-Verlag gegen die diese Vorwürfe. Lobbyist Christoph Keese, Konzerngeschäftsführers Public Affairs von Axel Springer, erklärte am Mitwoch in seinem Blog, dass es sich bei „Bild.de“ um keinen Piratensender handelt. Demnach würden Telemedien wie „Bild.de“, anders als private Rundfunkanbieter, keiner medienrechtlichen Zulassung benötigen.
 
Laut Keese, fallen laut Rundfunkstaatsvertrag nur Angebote, die linear in einer Sendefolge eingebettet und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind, unter die Zulassungspflicht. „Bild.de“ biete zwar hin- und wieder Livestreaming, aber keine fernsehtypische Sendefolge und auch kein lineares Bewegtbildprogramm, argumentierte Keese. Weiterhin wehrt er sich gegen die Aussage, dass mehr als 500 User eine Website automatisch zum Sender machen.

Dies würde sich nicht aus dem Staatsvertrag ergeben. Darin stehe vielmehr, dass Angebote, die weniger als 500 zeitgleiche Nutzer erreichen, nicht als Rundfunk gelten. Daraus könne man nicht den Umkehrschluss ziehen, dass alles was über 500 potenzielle Nutzer hat, in jedem Fall eine Zulassung bedarf. Kesse erklärte weiterhin, dass der Verlag keine Lizenz beantrage, da „Bild.de“ kein Fernsehprogramm veranstalte. Es gebe demnach keinen Grund eine Fernsehlizenz zu beantragen.
 
Nach Information von „Spiegel-Online“ (Donnerstag) werden dem ZDF-Autor nun unlautere Motive unterstellt. Hündgen veranstalte eine Kampagne gegen die privaten Verleger, da diese denExpansionsdrang des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Internetbegrenzen wollen. Der ZDF-Journalist weist diese Verschwörungstheorie jedoch zurück. Er sei ein freier Journalist und habe daher keinen Auftrag für eine Kampagne, sagte er auf einemBranchenportal.
 
Aber auch andere Verlage sind von dieser Gratwanderung zwischen Rundfunkveranstalter und Nachrichtenportal betroffen. So hat etwa „Spiegel.tv“ für sein eher als Mediathek ausgelegtes Internetangebot eine Rundfunklizenz erworben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
 
Auch das Livestreaming-Angebot von Youtube hat mit den strikten Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags, denen sich auch TV-Angebote im Internet unterwerfen müssen, Probleme (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Derzeit drohe dem Live-Streaming-Dienst der Google-Tochter ein Scheitern in Deutschland. Rechtlich problematisch sei vor allem, dass der neue Youtube-Dienst vermutlich unter die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags falle, weil sich das Angebot gezielt an das Publikum in Deutschland richte und die hiesige Youtube-Niederlassung als Veranstalter auftrete. Das Angebot hat nur dann eine Chance, wenn es keinen journalistischen oder redaktionellen Charakter besitzt und sich so der Regulierung entzieht. [frt]

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