
München – Der Kulturstaatsminister der Bundesregierung, Bernd Neumann, hat das Gutachten des früheren Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF kritisiert.
„In dem Gutachten werden Wunschpositionen der ARD juristisch untermauert, aber deshalb muss es nicht das letzte Wort sein“, sagte Neumann dem Nachrichtenmagazin „Focus“.
Papier war im Auftrag der ARD zu dem Schluss gekommen, dass die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender „nicht presseähnlich“ und damit rechtens seien. Neumann widersprach im „Focus“ der engen Auslegung des Begriffs „presseähnliche Angebote“ von Papier: „Dass das nur solche seien, die quasi so aussehen wie eine Zeitung, scheint mir mit den ursprünglichen Absichten des Rundfunkstaatsvertrags nicht im Einklang zu sein.“
Bislang seien bei der Bewertung der Internet-Präsenz von ARD und ZDF „die Aspekte des publizistischen Wettbewerbs und der marktlichen Auswirkungen – auch im Hinblick auf bestehende Angebote – nicht ausreichend berücksichtigt worden“, so Neumann. [fp]
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