Die Online-Premiere des deutschen Spielfilms „Sonnenallee“ auf Youtube wurde vor einigen Tagen mit großem PR-Feuer angekündigt. Dann ging jedoch am Mittwoch nichts mehr. Experten fragen sich jetzt, ob ein übereifriger Schutzmechanismus zum Urheberschutz schuld ist.
Der Spielfilm „Sonnenallee“, mit dem Youtube in Deutschland in die Online-Filmvorführung eingestiegen ist, ist am Mittwoch zwischenzeitlich für Zugriffe aus Deutschland gesperrt worden. Statt der Komödie sahen Youtube-Anwender die Fehlermeldung: „Leider ist dieses Video, das Musik von SME enthält, in Deutschland nicht verfügbar. Die GEMA hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt.“ Experten vermuten, dass ein Youtube-System zum Schutz vor Urheberrechten fälschlicherweise zugeschlagen hat.
Die GEMA dementierte, die Sperrung der Online-Filmvorführung veranlasst zu haben. „Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, besagt, dass die GEMA die Rechte gar nicht verweigern kann und darf“, erklärte die Sprecherin der Verwertungsgesellschaft, Bettina Müller. Youtube habe diese Rechte bisher allerdings noch nicht erworben. Google und die Organisation streiten sich seit Monaten um die Höhe der Vergütung für die Verlagsrechte.
„Sonnenallee“ von Detlev Buck gehört zu den größten kommerziellen Erfolgen des Delphi Filmverleihs in Berlin, der den Film auch bei Youtube online gestellt hatte. Auf der Google-Plattform wird die Vorführung des Films mit Werbeeinblendungen finanziert (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Ein Goggle-Sprecher bestätigte, dass der Film am Mittwochvormittag „für kurze Zeit nicht abgerufen werden konnte“. „Das Problem wurde innerhalb von 45 Minuten gelöst, so dass Filmfreunde diesen Klassiker nun wieder auf Youtube genießen können.“
Experten gehen davon aus, dass die Sperrung des Film durch ein Youtube-internes System veranlasst wurde, mit dem Urheber von Musikstücken die Verwendung ihrer Inhalte als Soundtrack eines Videos untersagen können. Dabei wird ein digitaler Fingerabdruck eines Songs errechnet, so dass auch die Verwendung von wenigen Takten erkannt werden kann. Google ermöglicht dabei Rechte-Inhabern wie Sony Music Entertainment (SME), die zu sperrenden Stücke selbst in das Youtube-System einzuspeisen. [dpa/mho]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com