Sky für unterwegs: Verbraucherzentrale klagt gegen Vodafone

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die Verbraucherzentrale Bayern klagt vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone. Ihrer Meinung nach würde der Anbieter irreführende Werbung für das Bundesliga-Angebot „Sky für unterwegs“ betreiben. So verspricht Vodafone zwar alle Spiele der Bundesliga live via Smartphone, begrenzt aber gleichzeitig das monatliche Datenvolumen auf 2 GB.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat am Montag Klage gegen Vodafone beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Sie wirft dem Telekommunikationsanbieter irreführende Werbung für sein Mobilfunk-Angebot „Sky für unterwegs“ vor, welches als Zusatzoption für die MobileTV-App verfügbar ist. So können Nutzer der App auch ohne ein bestehendes Sky-Abo das Bundesliga-Paket des Pay-TV-Anbieters über Mobilfunk nutzen und so die Spiele auf dem Smartphone oder Tablet verfolgen. Sie zahlen dafür 12,95 Euro monatlich.

Vodafone wirbt für das Angebot mit dem Slogan „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ und hat sich damit den Unmut der Verbraucherschützer zugezogen. Denn das Angebot selbst kommt lediglich mit einem monatlichen Datenvolumen von 2 GB daher. Alle Spiele der Bundesliga lassen sich damit allerdings kaum übertragen, denn pro Sendeminute fallen rund 10 MB an Daten an. Das monatliche Volumen reicht somit gerade einmal für den Genuss von zwei bis drei Spielen. Danach ist „Sky für unterwegs“ zwar noch nutzbar, allerdings lediglich über WLAN oder über das kostenpflichtige Hinzubuchen von weiterem Datenvolumen.
 
„Unserer Ansicht nach vermittelt die Werbung den Eindruck, dass man zum angegebenen Preis alle Spiele der Bundesliga auch unterwegs, das heißt ohne Nutzung eines WLAN-Netzes, verfolgen kann“, begründet Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, die Klage gegen den Mobilfunkanbieter. „Aus diesem Grund ist dies für uns ein klarer Fall von Irreführung“, so die Verbraucherschützerin weiter. Da Vodafone eine geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte, landet der Fall nun vor Gericht. 
 
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