Das Social Video Network Seveload hat einen Urheberrechtsprozess vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewonnen. Nach Ansicht des Gerichtes macht sich das Videoportal nicht die von Nutzern hochgeladenen Videos zu Eigen.
Wie Sevenload am Dienstag mitteilte, hat das Oberlandesgericht Hamburg am 29. September ein Urteil des Landgerichts Hamburg von Dezember 2008 aufgehoben, das auf Antrag eines Musikverlags eine einstweilige Verfügung veranlasst hatte. Wie die Richter nun entschieden, macht sich Sevenload die von Nutzern hochgeladenen Videos nicht zu Eigen und muss sich nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung verantworten.
Das Urteil ist nicht nur für Sevenload bedeutsam, sondern klärt die Haftungsfrage für eine Vielzahl von Videoportalen hinsichtlich der Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte. „Uns ging es in diesem Rechtsstreit nicht darum, im Sinne von piratierten Plattformen die Nichthaftung eines Providers noch einmal klarzustellen. Als Plattformbetreiber betrachten wir uns als Partner der Content-Rechteinhaber und stehen dafür ein, dass Musikrechte in Audio und Video auf Basis eines fairen Erlösbeteiligungsmodells entsprechend ihres Beitrags zur Wertschöpfung vergütet werden“, sagte Axel Schmiegelow, Geschäftsführer (CEO) von Sevenload. Die Musikindustrie könne hier als ein besonders wichtiger und beispielhafter Partner für alle Content-Rechteinhaber betrachtet werden, weil die Wertschöpfungskette der meisten Musikinhalte recht komplex sei. „Es ist an der Zeit, dass die Musikindustrie gemeinsam mit den Plattformbetreibern eine faire Lösung für die gesamte Branche erarbeitet“, so Schmiegelow.
Im Jahre 2008 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass sich Sevenload die von Nutzern hochgeladenen Videos „zu Eigen gemacht“ und sich als Täter einer Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe. Das Oberlandesgericht entschied nun unter Anwendung des vom BGH bestätigten „Chefkoch-Urteils“, dass die hier dargelegten Grundsätze bei Sevenload nicht eingreifen. Im User Generated Content-Bereich der Plattform fände keine redaktionelle Überprüfung der Inhalte von Nutzern statt. Auch die technische Darstellung der Inhalte in Charts oder nach Themengebieten bei Sevenload stelle keine überprüfte Freischaltung der Inhalte dar. Beanstandete Videos werden bei Sevenload laut eigener Aussage unverzüglich nach Kenntnis gesperrt. [mw]
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