Internetanbieter versprechen in der Werbung nicht selten Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s. Doch nur jeder fünfte Kunde bekommt am Ende tatsächlich die angegebene Geschwindigkeit, wie ein Feldtest der Bundesnetzagentur ergeben hat. Jeder dritte hat sogar maximal die Hälfte der angegebenen Leistung zur Verfügung.
Downloadgeschwindigkeiten mit bis zu 32, 50 oder gar 100 MBit/s? Die Anbieter von Breitbandleitungen versprechen in ihrer Werbung oft viel. Doch auf einem völlig anderen Blatt steht dabei häufig, was tatsächlich beim Endverbraucher ankommt. Denn wie eine repräsentativer Felddtest der Bundesnetzagentur mit 226 000 Teilnehmern ergeben hat, liegen die tatsächlichen Geschwindigkeiten öfter als gedacht deutlich unter den angegebenen Werten. So surft in der Realität gar nur jeder fünfte User wirklich mit der vom provider versprochenen Geschwindigkeit. Jeder dritte muss sich sogar mit Downloadgeschwindigkeiten begnügen, die bestenfalls halb so hoch sind, wie vom Netzbetreiber angegeben.
Dabei werden die Abweichungen grundsätzlich höher, je größer die versprochenen Bandbreiten sind. Nur geringe Abweichung bestehen etwa bei DSL2000-Anschlüssen mit bis zu 2 MBit/s Bandbreite. Besonders eklatant sind jedoch Unterschiede zwischen Theorie und Praxis bei Kabelanschlüssen mit 50 bis 100 MBit/s, bei LTE mit 25 bis 50 MBit/s oder bei DSL mit 8 bis 18 MBit/s.
Kritisch äußerte sich die Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang unter anderem über die Werbeversprechen der Anbieter. Besonders bei Kabelanbietern würden häufig lediglich „bis zu“-Angaben bezüglich der Downloadgeschwindigkeiten gemacht, die dem Kunden wenig Aufschluss über die tatsächliche Leistungsfähigkeit seines Anschlusses gibt. Die Bundesnetzagentur empfiehlt hier den Kunden sich im Vorfeld eines Vertragsabschlusses über die genauen Geschwindigkeiten informieren zu lassen. Seit Anfang Mai 2012 sind die Anbieter verpflichtet den Kunden darüber Auskunft zu geben.
Weiterhin kritisierte die Netzagentur die nach wie vor gängige Praxis, wonach Kunden nach einem Provider-Wechsel zu lange auf ihren neuen Netzanschluss warten müssten. Theoretisch zwingt ein seit Dezember 2012 gültiges Gesetz die Anbieter, einen Wechsel innerhalb eines Kalendertages durchzuführen. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Kunden hat die Bundesnetzagentur jetzt Bußgeldverfahren gegen Provider eingeleitet, die dieser Anforderung nicht nachkommen. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, will diese Situation nach eigenen Aussagen nicht länger akzeptieren. [ps]
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