Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen. Am Mittwoch wurde der kurzfristig geänderte, umstrittene Entwurf von Justizminister Maas trotz nicht abreißender Kritik angenommen.
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet verschärfen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas. Vorgesehen sind verbindliche Fristen zur Löschung und auch Bußgelder. „Unser Problem besteht darin, dass teilweise gar nichts gelöscht wird“, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Die sozialen Netzwerke stünden aber in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht und darüber Hasskriminalität sowie strafbare Falschmeldungen verbreitet werden.
Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke offensichtlich strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen sollen, sonstige rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen drohen den Firmen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen durch das Vorhaben die Meinungsfreiheit im Internet in Gefahr, darunter der Deutsche Journalisten-Verband (DJV).
Maas hielt der Kritik entgegen: „Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen am Strafrecht.“ Mit dem Gesetz werde zudem die Meinungsfreiheit geschützt, betonte er – und zwar die derer, die durch Bedrohungen, Verunglimpfungen, Hass und Hetze mundtot gemacht werden sollten. „Das können wir nicht akzeptieren.“
Der Minister betonte, die Firmen seien bereits nach geltendem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz solle dem Nachdruck verliehen werden.
Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, nannte das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Sie begrüßte die nun vorgesehene Rechtsgrundlage für die Anbieter, in Fällen von Hass und Hetze die Bestandsdaten der Urheber an die Betroffenen herauszugeben. Neben diesem Auskunftsanspruch ist im Vergleich zur ursprünglichen Fassung auch neu, dass die Liste der Straftatbestände ausgeweitet wurde.
Die Kritik an dem Vorhaben riss derweil nicht ab. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki nannte den Entwurf „blanken Populismus“. Die Verschärfung von Gesetzen bringe letztlich nichts, wenn das notwendige Personal fehle, um Beleidigungen auch effizient verfolgen zu können.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast bezeichnete den Entwurf als „Schnellschuss“. „Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die er jetzt vorlegt, dazu führt, dass am Ende auch Meinungsfreiheit wirklich scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird“, sagte sie in der ARD.
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte den Ansatz der Regierung zwar grundsätzlich. „Für den DJV kann jedoch ebenfalls kein Zweifel daran bestehen, dass Meinungsfreiheit existenzielle Bedeutung für die Demokratie hat und die journalistische Verantwortung für Inhalte nicht an Plattformbetreiber delegiert werden kann.“ Problematisch sei deshalb schon der Geltungsbereich des Gesetzes. Da Medienunternehmen auch soziale Netzwerke als Vertriebswege nutzten, „ohne selbst Diensteanbieter dieser Telemedien zu sein, werden diese Medien und ihre journalistisch-redaktionellen Angebote von der beabsichtigen Gesetzgebung erfasst“, heißt es in einer DJV-Stellungnahme. [dpa/buhl]
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