Etappensieg für die Abgemahnten: Das Kölner Landgericht hat eingeräumt, im Redtube-Fall einen Fehler gemacht zu haben. Die Namen und Anschriften der Nutzer hätten nicht herausgegeben werden dürfen, gab die Kammer nun zahlreichen Beschwerden von Betroffenen statt. Zudem sei Streaming keine Urheberrechtsverletzung.
Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Betroffene hatten bei dem Gericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Daten eingelegt. Diesen Beschwerden gab eine Zivilkammer des Gerichts statt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Namen und Anschriften hätten nicht an die The Archive AG, die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer eigenen früheren Entscheidung. Sie hatten die Deutsche Telekom Ende vergangenen Jahres angewiesen, die Daten ihrer Kunden in dem Fall weiterzugeben.
Das Gericht kritisierte zwei wesentliche Punkte im Vorgehen der Abmahner. Zum einen habe es gar keine Urheberrechtsverletzung gegeben. In dem Antrag der The Archive AG sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt. „Ein bloßes Streaming einer Video-Datei … stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts … dar“, erklärte das Gericht. Streaming sei gar keine Urheberrechtsverletzung – also auch kein Grund für eine Abmahnung.
Zudem sei unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Auch nach den Beschwerden hätten die Abmahner diese Frage nicht beantwortet. Eben diese Punkte waren in der Debatte um die Massenabmahnungen bereits heftig kritisiert wurden. Beobachter warfen unter anderem die Frage auf, wie die eingesetzte Software technisch erfasse, ob sich jemand ein Video auch tatsächlich angesehen habe.
Allerdings vertrat auch das Kölner Landgericht keine einheitliche Linie in dem Redtube-Fall. Bei 62 Anträgen ordneten die Richter die Herausgabe von Namen und Adressen von Kunden an, 27 Anträge wurden abgewiesen oder von Nachfragen entkräftet. Allein 16 Zivilkammern waren mit den ursprünglichen Anträgen befasst.
Bis zum Montag seien bereits mehr als 110 Beschwerden beim Landgericht Köln eingegangen, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung zu den Beschwerden fiel am vergangenen Freitag, dem 24. Januar. Dagegen ist Berufung möglich. [dpa/fm]
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