Für die Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, gehören Textinhalte zwingend zum Angebot der Öffentlich-Rechtlichen im Netz, auch wenn diese manchem Kritiker zu presseähnlich erscheinen. Ein Zurückfahren des Leseangebots hielte sie für fatal.
Der Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass das Öffentlich-Rechtliche kein Konkurrenzangebot zur gedruckten Presse darstellen soll, also eigentlich keine journalistischen Erzeugnisse in Textform. WDR-Intendant Tom Buhrow hatte beispielsweise auf die Klage seitens Zeitungs-Verlegern entsprechend reagiert, indem er das textliche Angebot auf wdr.de auf das Nötigste beschränken ließ. Für Patricia Schlesinger, die Intendantin des RBB, käme so etwas nicht in Frage.
„Die Menschen zahlen für die Angebote von ARD und ZDF, daher müssen wir sie dort erreichen, wo sie diese Angebote suchen. Das ist natürlich auch im Netz. Dort nicht oder nur mit Teilangeboten präsent zu sein, wäre unserem Publikum schwer vermittelbar und widerspräche der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Entwicklungsgarantie“, so Patricia Schlesinger im „14. Mitteldeutschen MedienDialog“ am Dienstag in Leipzig.
Natürlich müsse man aber auch die Verlage schützen. Journalistische Inhalte in Form von Video und Audio sollten man ihrer Meinung nach ausbauen. Vor allem bei kurzfristigen wichtigen Meldungen und Hintergrundinformationen könne man jedoch auf der anderen nicht nur Texte anbieten, die sich auf das Wesentliche beschränken müssen.
Den Sendeauftrag der Öffentlich-Rechtlichen diskutiert diesen Mittwochabend Befürworter und Kritiker die Gesprächsrunde bei „Maischberger“ unter dem Motto „Wozu brauchen wir noch ARD und ZDF?„. Der Talk wird um 22.45 Uhr im Ersten ausgestrahlt. Zur besseren Einordnung wird zudem eine Spezial-Folge des „Weltspiegels“ ausgestrahlt. [jk]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com