Ratgeber für DSL-Kunden: Kündigung und Anbieterwechsel

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Viele Verbraucher sind unzufrieden mit ihrer Verbindungsgeschwindigkeit oder möchten aufgrund von überteuerten Beiträgen ihren aktuellen DSL-Vertrag kündigen. Wesentliche Informationen zu Kündigung und Anbieterwechsel im Überblick.

Um Fallstricke zu umgehen und bei Bedarf vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Kunden einige Faktoren beachten. 
 
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
 
Soll ein DSL-Vertrag vollständig gekündigt und nicht durch einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter ersetzt werden, stellt sich die Frage, ob im individuellen Fall die ordentliche oder außerordentliche Kündigung die richtige Wahl ist. Um das herauszufinden, müssen Verbraucher ihren Unterlagen zunächst folgende beiden Angaben zu ihrem Vertrag entnehmen:
Vertragslaufzeit
Kündigungsfrist
 
Während manche DSL-Anbieter eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zugrunde legen, nehmen andere beispielsweise eine Laufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat in ihre Verträge auf. Ein DSL-Komplettpaket kann zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einbezug der Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist kann sich zwischen 14 Tagen und drei Monaten bewegen. Wann der aktuelle Vertrag endet, lässt sich anhand des Datums des Vertragsabschlusses und den vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten sowie den automatischen Verlängerungen ermitteln. Wird ein Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende der Laufzeit beendet, verlängert sich dieser beim Großteil der Anbieter automatisch um zwölf Monate.
 
Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung kaum möglich. Dank Sonderkündigungsrecht können Kunden allerdings in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung verfassen. Dies wäre der Fall, wenn Anbieter:
vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringen
nach einem Umzug des Kunden die vertragliche Leistung am neuen Wohnort nicht mehr gewährleisten können
die AGBs ändern, wozu auch Preiserhöhungen zählen

In Bezug auf nicht erbrachte Leistungen entschied beispielsweise das Amtsgericht München, dass eine dauerhafte Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit der DSL-Verbindung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (DF berichtete). Bei einem Umzug des Kunden ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten denkbar, wenn am neuen Standort die vereinbarte Bandbreite unterschritten wird oder das DSL überhaupt nicht verfügbar ist. Ändern sich Leistungen trotz Umzug nicht und der Anbieter kann seine vertraglichen Pflichten fortführen, geht der DSL-Vertrag mit der Restlaufzeit auf den neuen Wohnort über. Der Anbieter hat kein Recht eine neue vertragliche Mindestlaufzeit anzusetzen.
 
Art der Übermittlung: Postweg oder Fax wählen
Die Kündigung kann via Post, Fax, E-Mail oder Internet an den Anbieter übermittelt werden. Einige Unternehmen nehmen sogar eine telefonische Kündigung entgegen. Verbraucher die sichergehen möchten, dass das Dokument rechtzeitig eingeht, bevor die Kündigungsfrist endet, sollten den Postweg wählen und sich für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Grundsätzlich gilt: 
Kündigungen per Telefon, Internet oder E-Mail müssen vom DSL-Anbieter rechtlich nicht akzeptiert werden. 
Kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Partien, können Ansprüche nur bei der Kündigung per Post oder Fax geltend gemacht werden. Diese beiden Lösungen müssen Unternehmen laut Gesetzgeber akzeptieren. Beim Kündigen per Fax ist es elementar, dass die Funktion zur Sendebestätigung eingeschaltet ist.
 
Inhalt der Kündigung
Das Kündigungsschreiben darf formlos verfasst werden und enthält neben den Kundendaten und dem Ende des Vertrags (Datum) die Erklärung zur Vertragskündigung. Hat der Verbraucher keine Kenntnis übe das exakte Datum des Vertragsendes, dient als Alternative unter anderem die Formulierung „hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Im Dokument ist eine Kündigungsbestätigung zu verlangen.
 
Situation beim Anbieterwechsel
Wird über Plattformen wie www.tarifcheck.de nach regional verfügbaren DSL-Angeboten Ausschau gehalten und ein Anbieterwechsel angestrebt, müssen Verbraucher meistens keine Kündigung verfassen. Beim Wechsel erfolgt die Abwicklung in der Regel direkt zwischen den DSL-Anbietern. Der neue Vertragspartner regelt unter anderem die Kündigung des alten Vertrags. Gegenüber der herkömmlichen Kündigung gehen mit einem Wechsel mehrere Vorteile einher. Zum einen müssen Verbraucher weniger Aufwand betreiben, weil der neue Anbieter von der Kündigung bis zur Portierung der Rufnummer häufig alles Erforderliche erledigt. Zum anderen sind attraktive Wechselprämien und Startboni üblich.  
 
Bei einem Anbieterwechsel darf es zu einer Unterbrechung der Versorgung von maximal einem Kalendertag kommen. „Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet“, heißt es unter www.bundesnetzagentur.de zum neuen Telekommunikationsgesetz, das im Mai 2012 in Kraft getreten ist und die Verbraucherrechte stärkt.
 
Flexible Laufzeiten
Wenn Verbraucher beim DSL-Vertrag künftig flexibler sein möchten, können Sie sich für Verträge mit flexibler Laufzeit entscheiden. Diese sind allerdings selten und die Flexibilität drückt sich für gewöhnlich in erhöhten Beiträgen aus. [fp]

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18 Kommentare im Forum
  1. Dazu muss man nicht erst in den Unterlagen kramen, das muss neuerdings auf jeder Rechnung stehen (Transparenzverordnung).
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