Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis

22
30
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Der Prozess gegen zwei Helfer des illegalen Streaming-Portals Kino.to hat am Montag überraschend ein Ende genommen: Die Angeklagten gestanden die Tat. Ins Gefängnis müssen sie aber nicht.

Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50 000 Raubkopien hoch.
 
Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.
 
Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. [dpa/fs]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com
22 Kommentare im Forum
  1. AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis "Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück." Peanuts, wer so lange Kino.to geleitet hat dürfte locker Millionär geworden sein. Warum so viel Milde?
  2. AW: Prozess um Kino.to: Raubkopierer müssen nicht ins Gefängnis Der Unterschied zwischen Konsumieren und Verteilen ist dir durchaus bewusst? Was genau hat das Urteil hier damit zu tun, dass Streaming in Deutschland nicht illegal ist? Wurden die beiden Angeklagt weil Sie zu viele Filme und Serien geschaut haben
Alle Kommentare 22 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum