ProSiebenSat.1 darf mit neuem Sportportal auf Sendung

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die ProSiebenSat.1-Gruppe will sich breiter aufstellen. Die Medienwächter haben nun das neue Sportangebot der Senderfamilie genehmigt, auf dem Live-Events und Klassiker des Kampfsports vereint werden sollen.

Die Mediengruppe ProSiebenSat.1 setzt ihre Digitalstrategie um. Nach dem Erwerb mehrerer Internetportale hat die Senderfamilie ein neues Online-Sportangebot an den Start gebracht. Auf „Ran Fighting“ kommen Fans der härterer Gangart auf ihre Kosten, das Pay-TV-Angebot zeigt Live-Events zahlreicher Kampfsportarten. Die Medienwächter stimmten dem neuen Angebot nun zu.

ProSiebenSat.1 setzt bei seinem neuen Angebot nicht nur auf Live-Events, sondern geht weiter in der Zeit zurück, um sich als zentrale TV-Plattform des Kampfsports zu etablieren: So finden sich auf Ran Fighting Videos von Highlights der deutschen und internationalen Kampfsportgeschichte. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf Boxen. ProSiebenSat.1 bewirbt Ran Fighting als das größte Box-Archiv, auf dem sich legendäre Klassiker finden, darunter die Kämpfe zwischen  Dariusz Michalczewski und Graciano Rocchigiani sowie Axel Schulz gegen George Foreman, auch Fans der Klitschko-Brüder werden dort fündig.

„Ran Fighting hat den Anspruch, die erste Plattform für alle Arten von Kampfsport zu sein. Im Boxen, und in den letzten Jahren auch im Kickboxen, sind wir bereits zuhause, daher können wir von dort schon viele Stunden exklusives Material bei Ran Fighting zeigen“, erläutert Zeljko Karajica, Geschäftsführer ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH. „Darüber hinaus werden wir künftig auch in die Breite gehen, das heißt wir werden auch die MMA (UFC), Thaiboxen, K1, Taekwondo, Judo, Karate et cetera zeigen.“

Ran Fighting startete Mitte Oktober. Den werbefreien Zugriff auf die Kampfsport-Videos erhalten die Zuschauer für 2,99 Euro im Monat. In ihrer jüngsten Sitzung erteilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) der ProSiebenSat.1 Pay TV GmbH als Veranstalterin des bezahlpflichtigen Internetangebotes eine unbefristete Sendezulassung. Diese wurde jedoch nur vorbehaltlich ausgesprochen, sie muss noch von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) geprüft werden. [kw]

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