Pornoportale scheitern mit Beschwerden gegen Verbreitungsverbot

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Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Porno-Portalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen.

Damit bestätigte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstag in zweiter und letzter Instanz Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW Recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhielten.

Pornoportale um xHamster im Visier der Medienaufseher

Die Macher unter anderem des Portals xHamster und anderer großer Pornoportale, die ihren Sitz meist in Zypern haben, weigern sich seit Jahren, ihren Angeboten einen wirksamen Jugendschutz vorzuschalten, gingen zuletzt auf die deutschen Behörden zu (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten.

Als Begründung der Entscheidung führte das OVG an, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Aufsicht über Telemedien-Angebote die inhaltliche Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Jugendschutz allein der länderübergreifenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen sei. Denn die KJM diene formal als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt.

Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Anbieter dem Verbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar.

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83 Kommentare im Forum
  1. Oh, drei Portale müssen jetzt geschlossen werden. Das ändert natürlich alles. Die Richter haben immer noch nicht begriffen wie das Internet funktioniert. Den Zugang für Kinder zum Internet einzuschränken ist Aufgabe von Routerherstellern und Eltern, man kann das globale Internet nicht kindertauglich machen! Man kann ein globales Netzwerk nicht dem deutschen Recht unterwerfen. Das geht nur mit extremen Filtern. Der Weg den man hier einschlägt, der führt zu einer chinesischen Lösung mit staatlich kontrollierter Firewall. Wollen wir das? Wenn wir das nicht wollen, dann muss man die Eltern in die Verantwortung nehmen.
  2. dieses Verbreitungsverbot ist doch eh gescheitert, weil es so dilettantisch umgesetzt wurde, das es überhaupt nicht wirkt. xhamster war nicht eine Sekunde vom deutschen Netz abgeschnitten ...
  3. Es geht ja ums Prinzip. Jetzt sind einstweilige Verfügungen leichter zu bekommen usw... so ein Urteil zieht ja immer einiges nach sich. Und das eigentliche Problem sind ja die Dienste die ausserhalb der EU sitzen, was demnächst wohl alle sein werden, und dann? Man stösst damit eine Reihe von Eskalationsstufen an, die am Ende nur zu einer staatlich kontrollierten Firewall führen können, und dem Verbot von VPN Tunneln. Wie in China. Falls man gewillt ist diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen.
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