„Pokémon-Go“: Forderung nach Smartphone-Verbot in Schulen

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Lehrer und Eltern fordern in Nordrhein-Westfalen ein zeitweiliges Smartphone-Verbot in Schulen. Der Grund ist der Hype um das Handy-Spiele „Pokémon-Go“. Allerdings sieht man auch die Eltern gefordert.

Wegen des „Pokémon-Go“-Hypes haben Lehrer und Eltern kurz vor dem Ferienende in Nordrhein-Westfalen ein temporäres Smartphone-Verbot in Schulen gefordert. „Solange das Pokémon-Fieber grassiert, brauchen wir eindeutige Richtlinien“, sagte Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologenverbandes in Nordrhein-Westfalen, der „Rheinischen Post“ (Montag). „Darum sollte es vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen – solange es das Phänomen gibt – ein Nutzungsverbot für Smartphones geben.“

Auch die Landesvorsitzende des Elternvereins, Regine Schwarzhof, sprach sich in der Zeitung für ein solches Verbot aus – sie sieht außerdem Eltern in der Pflicht: „Entscheidend ist aber auch, dass die Eltern ihre Kinder darauf hinweisen, dass sie ihnen deutlich sagen und erklären, dass Smartphones in der Schule nichts zu suchen haben.“
 
In Deutschland gibt es das Smartphonespiel „Pokémon Go“ erst seit Anfang Juli – da waren in vielen Bundesländern schon Ferien oder sie standen kurz bevor. In NRW beginnt das neue Schuljahr vielerorts am 24. August. [dpa/kw]

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9 Kommentare im Forum
  1. Wenn die Erziehung versagt muss es der Staat richten? Wie wäre es wenn man seinen Kinder einfach sagt, dass während der Schulzeit das Spiel nicht gespielt wird? Wieso ist das nicht mehr möglich? Wieso muss alles immer wieder der Staat regeln?
  2. Teilweise kann man aber die Schüler durchaus verstehen. Gerade wer aus einem Dorf oder einer Vorstadtsiedlung kommt wo es kaum Pokestops gibt, für den ist z.B. ein Pokestop der von der Schule aus erreichbar ist und wo sich dann auch mal ein paar seltene Pokemons tummeln schon verlockend.
  3. Pokemon Go ist doch eine schöne Sache für einen Wandertag. Da muss sich der Lehrer dann nicht mehr viel überlegen oder vorbereiten. Jüngere spielen evtl. mit - obwohl, das dürfte mit den erhöhten Anforderungen an die Aufsichtspflicht kollidieren.
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