Der ORF darf auf seiner TVthek künftig Werbung schalten – wenn auch nur unter Auflagen, wie die Komm Austria entschied. Zudem hat die österreichische Medienbehörde die 7-Tage-Regel für die Plattform gelockert: zumindest einige Sendungen dürfen fortan 30 Tage, andere sogar unbeschränkt online bleiben.
Nutzer der ORF TVthek müssen sich darauf einstellen, das ihnen bald Werbung auf der Videoplattform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt begegnet. Denn wie die österreichische Medienbehörde Komm Austria am Montag mitteilte, darf der ORF künftig auf seiner Multimediaplattform werben. Dabei hat die Behörde dem Vorhaben allerdings enge Grenzen gesetzt: Werbefilme zu Beginn, zur Unterbrechung oder am Ende von Nachrichtensendungen und von Sendungen zur politischen Information sind weiterhin verboten. Gleiches gilt für Kindersendungen. Sie sollen ebenfalls werbefrei bleiben.
Darüber hinaus hat die Komm Austria auch den Einsatz von Unterbrecherwerbung in den Videos gänzlich untersagt, sofern diese über das im TV erlaubte Maß hinausgeht. Das heißt, wenn ein Nutzer das normale TV-Programm im Live-Stream über die TVthek schaut und dort gerade Werbung ist, darf der ORF auch über die Videoplattform Spots einblenden. Der ORF darf lediglich Bannerwerbung auf dem Portal schalten, wobei Nutzer, die Werbung mit sogenannten Ad-Blockern ausblenden, dabei nicht technisch beeinträchtigt werden dürfen, wie die Behörde weiter festlegte.
Hinsichtlich der 7-Tage-Regel, nach der sämtliche Inhalte auf der Plattform nur sieben Tage nach Ausstrahlung online zur Verfügung stehen dürfen, hat die Medienbehörde zudem einer Lockerung zugestimmt. So dürfen in der TVthek des ORF künftig Sendungen von zeithistorischem Wert aus den Bereichen Geschichte und Politik ohne zeitliche Beschränkung angeboten werden. Formate, die seltener als wöchentlich im Programm des öffentlich-rechtlichen Senders laufen, können zudem bis zu 30 Tage nach Ausstrahlung zum Abruf bereit stehen.
Darüber hinaus genehmigte die Komm Austria eine inhaltliche Erweiterung des TV-Angebots. Der ORF darf weitere Dokus und Kultursendungen zum Abruf anbieten und dabei künftig auch Fremdproduktionen in sein Angebot aufnehmen – sofern diese in das öffentlich-rechtliche Programm passen. Bisher wurde dies vor allem für Eigen- und Auftragsproduktionen bestritten. [fm]
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