Gegen den ORF liegt eine Beschwerde bei der österreichischen Medienbehörde KommAustria vor. Dem öffentlich-rechtlichen Sender wird eine rechtswidrige Berichterstattung in seiner Fußball-App vorgeworfen.
Ist die Fußball-Berichterstattung des ORF rechtswidrig? Mit dieser Frage muss sich die österreichische Medienbehörde KommAustria in den nächsten Monaten auseinandersetzen. Wie die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ erfahren hat, hat das Sportportal Laola1.at bei der österreichischen Medienbehörde Beschwerde gegen die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eingelegt.
Im Zentrum der Beschwerde steht dabei die Fußball-App des ORF, in der aktuelle Ergebnisse, Videos und Social-Media-Posting rund um den Fußball aufbereitet werden. Die App hatte der ORF erst im September gelauncht.
Wie die Online-Aktivitäten des ORF unterliegen auch die Smart Devices der Sendeanstalt strengen gesetzlichen Regelungen. So darf die Rundfunkanstalt für ihre Apps keine neuen Inhalte generieren, sondern nur Inhalte von der Webpräsenz zur Verfügung stellen. Änderungen sind nur in Form von technischen Abweichungen erlaubt. So dürfen in Apps Videos mit geringerer Auflösung als auf der Website zur Verfügung gestellt werden.
Die genauen Gründe, die das Webportal Laola1.at zu seiner Beschwerde bei der Medienbehörde veranlasst hat, sind derzeit nicht bekannt. Die KommAustria ist nun in der Pflicht, sich innerhalb der nächsten sechs Monate mit der Problematik auseinander zu setzen. [kw]
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