Offenes WLAN: Gewerbetreibende haften nicht

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Mehr Rechtssicherheit für das WLAN von Gewerbetreibern: Besitzer von offenen Netzen sind nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die Dritte begehen.

Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters können Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden. Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, dabei aber wenig konkrete Auflagen machen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Das Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

Hintergrund ist die Klage des Musikkonzerns Sony gegen den Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik in der Nähe von München. Über sein frei zugängliches WLAN-Netz wurde ein Album der Gruppe „Wir sind Helden“ zum kostenlosen Herunterladen angeboten. [dpa/kw]

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14 Kommentare im Forum
  1. Ich bin ja nun wahrlich kein Befürworter des "rechtsfreien Raums" im Internet, aber die Stellungnahme des Generalanwalts ist für die Entscheidungsfindung des EuGH nun wirklich nicht unwichtig. Der EuGH ist zwar nicht an dessen Stellungnahme gebunden, folgt ihr aber sehr häufig. Insofern muss man dies, anders als die lustigen Räuberpistolen und Ansichten von Herrn Solmecke, die hier oft zitiert werden, schon ernst nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH ihm folgt ist, zumindest statistisch, sehr hoch.
  2. Allerdings finde ich sollte die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Privathaushalten abgeschafft werden.
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