Einige österreichische Unternehmen aus der Filmbranche wollen Internetsperren gerichtlich durchsetzen. Dadurch sollen in Zukunft illegale Downloads von urheberrechtlich geschützten Inhalten verhindert werden.
Der österreichische Branchenverband Verein für Antipiraterie VAP legte nach eigenen Angaben eine Unterlassungsklage gegen UPC Telekabel Wien, einen der größten Breitband-Internetanbieter Österreichs, ein. Dabei geht es um das von Russland aus betriebene Portal „kino.to“, auf welchem Filme zum Download oder Streaming angeboten werden. Die Kläger fordern, dass UPC den Zugang zu dieser Website für Benutzer aus Österreich sperrt. Nach VAP-Angaben wurde z.B. Michael Hanekes „Das weiße Band“ auf „kino.to“ bereits 40 000 Mal heruntergeladen. Bei Blockbustern aus Hollywood bewegen sich laut den Angaben die Zahlen im Millionenbereich.
Ein VAP-Rechtsanwalt sagte am Dienstag der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“, diese Praktiken seien illegal. Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt werden könnten, müssten nun die Internet Service Provider in die Pflicht genommen werden. Schon im Oktober hatten drei VAP-Mitglieder erfolglos von österreichischen Internet-Providern verlangt, 1 500 IP-Adressen, die Internetdomain „kino.to“ sowie neun weitere Internetadressen zu sperren. Alle Unternehmen lehnten die Zensur-Forderung ab.
Den Klägern geht es mit dem Prozess laut eigener Aussage nicht „um Zensur, sondern um regulatorische Maßnahmen“. Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke sei Illegal. Wer sich Filme von derartigen Portalen herunterlädt, wird nicht zur Verantwortung gezogen. Lediglich der Upload wird in Österreich bestraft. Der Kabelnetzbetreiber UPCwehrte sich gegen die Vorwürfe. UPC dulde weder Piraterie stillschweigend noch fördere der Kabelnetzer diese aktiv. „Der Prozess wird zu einer Grundsatzentscheidung für die gesamte Branche führen“, sagt Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, Österreichs Provider-Verband, der Onlineausgabe von „Die Presse“. Wildberger geht davon aus, dass das Verfahren bis vor den Obersten Gerichtshof gehen wird. Ein Problem sei die fehlende rechtliche Grundlage: Die Provider seien „weder ermächtigt, noch gesetzlich verpflichtet“, die über ihre Leitungen transportierten Daten zu kontrollieren und zu filtern.
Das ist bisher auch die Haltung von UPC. Man habe noch keine Klage erhalten, unterstütze aber keine illegalen Aktivitäten. UPC ermögliche seinen Kunden den Zugang zum Internet, habe allerdings keine Verpflichtung und kein Recht auf Selektion oder Prüfung der darin angebotenen Inhalte. Anfang Oktober hatte UPC in Irland eine ähnliche Klage abwehren können (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). In einem Prozess wollten Warner, Universal, Sony BMG und EMI UPC zur Identifizierung der „Internetpiraten“ zwingen. [mw]
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