Als Entscheidung mit „unabsehbaren negativen Folgen“ bezeichnen Experten des Max-Planck-Instituts das derzeit diskutierte Leistungsschutzrecht für Verlage. Die Änderung des Urheberrechts, die am Donnerstag erstmals im Bundestag diskutiert werden soll, sei insgesamt „nicht durchdacht“.
Unmittelbar vor der ersten Lesung über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet haben führende Juristen die Gesetzesvorlage als völlig ungerechtfertigt kritisiert. In der vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München veröffentlichten Stellungnahme wird vor „unabsehbaren negativen Folgen“ eines solchen Schutzrechts gewarnt. Die Gesetzesänderung soll Presseverlagen „das ausschließliche Recht“ geben, „Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen“. Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google.
Es sei nicht anzunehmen, „dass die Presseverleger dieses Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden“, heißt es in der von 16 Professorinnen und Professoren unterzeichneten Stellungnahme. Schließlich seien die Verleger auf die Links der Suchmaschinen angewiesen, damit ihre Inhalte im Netz auch gefunden würde. Daher gehe es nur darum, Lizenzeinnahmen zu erzielen. Beide Seiten seien aufeinander angewiesen: „Ohne Inhalte würden die Suchmaschinen nichts finden – und ohne Suchmaschine würde in der unübersehbaren Informationsfülle des Internets nichts gefunden.“ Der Entwurf der Bundesregierung sei daher insgesamt „nicht durchdacht“. Ein Verbotsrecht dürfte sich „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“. Der Deutsche Bundestag berät am späten Donnerstagabend in erster Lesung über die Vorlage. [dpa/hjv]
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