Newszone: Erneut Klage gegen reaktivierte SWR-App

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© SWR/DASDING

Kein Ende des Rechtsstreits zwischen Verlegern und SWR in Sicht: Das Landgericht Stuttgart muss sich erneut in einer Eilsache mit dem Konflikt beschäftigen. Es geht um die Nachrichten-App „Newszone“.

Der Streit zwischen Presseverlegern und dem Südwestrundfunk (SWR) um dessen Nachrichten-App „Newszone“ weitet sich aus. Die Presseverlage aus dem Südwesten wollen vor Gericht per Eilentscheidung erwirken, dass die vor Wochen erst reaktivierte App wieder gestoppt wird, wie der Anwalt der Zeitungshäuser am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Vom Landgericht Stuttgart hieß es, dass ein neuer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingegangen sei. Eine Entscheidung dazu ist nicht absehbar. Der SWR teilte mit, man prüfe den Antrag „derzeit in sachlicher und rechtlicher Hinsicht, um innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist darauf zu reagieren.“

Ende März hatte der öffentlich-rechtliche ARD-Sender SWR seine Nachrichten-App „Newszone“, die sich an jüngere Leute richtet, reaktiviert (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der Rechtsstreit zwischen Verlegern und dem Sender dauert schon länger, im Herbst 2022 hatte der SWR deshalb die App vorübergehend auf Eis gelegt.

Das Angebot gibt es seit Frühjahr 2022. Verleger hatten geklagt, weil sie eine damalige Version der App für zu textlastig hielten. Die Häuser fürchten, dass dadurch eine Konkurrenz für ihre Angebote entstehen könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob Inhalte von öffentlich-rechtlichen TV-Sendern denen von privaten Presseverlagen zu sehr ähneln könnten. Das haben die Bundesländer per Staatsvertrag den Sendern, die per Rundfunkbeitrag finanziert werden, untersagt. Fachleute nutzen den Begriff presseähnlich.

In der Hauptsache des Streits zwischen SWR und Verlegern zu «Newszone» gab es bislang keine Verhandlung. Das Landgericht Stuttgart hatte 2022 in einem Eilverfahren die App mit einer einstweiligen Verfügung in der konkreten von den Verlegern kritisierten damaligen Ausgestaltung verboten. Das Oberlandesgericht Stuttgart wiederum hob im Sommer 2023 das Verbreitungsverbot der Nachrichten-App wieder auf. Der jetzige Eilantrag der Verleger ist ein neuer Strang in dem Streit.

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3 Kommentare im Forum
  1. Wenn zwei sich streiten, hat der zahlende Kunde nichts davon. Auch in Österreich musste der ORF die "blaue Seite" (Internet) ausdünnen und "multimedialisieren", nur weil es die Verleger so wollten...
  2. Tja nur weil die Verleger es nicht auf die Reihe bringen digitaler zu werden schieben sie ihre Unfähigkeit auf andere.
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