Neues WLAN-Gesetz wieder unter Beschuss

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Mit einem neuen WLAN-Gesetz soll die Verbreitung von öffentlichen Zugängen gefördert werden, doch das ist äußerst umstritten. Nun weht dem Projekt neuer Gegenwind entgegen: Das Gesetz verschärfe die Haftung und sorge für mehr Unsicherheiten, so die Kritik.

Die Stiftung Digitale Gesellschaft und andere Sachverständige haben ihre Kritik an dem von der Bundesregierung geplanten WLAN-Gesetz bekräftigt. Auch der Deutsche Anwaltverein DAV kritisierte, der Gesetzesentwurf sei nicht geeignet, die Verbreitung von öffentlichen WLAN-Zugängen zu befördern. „Ganz im Gegenteil: Er verschärft die Haftung und führt zu zusätzlichen juristischen Unsicherheiten“, heißt es in einem Beitrag des DAV. Die Novelle der Regierungskoalition war am Mittwoch erneut Thema bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag.

Nach Angaben des Internet-Verbands Eco kommen in Deutschland nicht einmal zwei WLAN-Hotspots auf 10 000 Einwohner. In den USA sind es gut fünf, in Großbritannien über 28 und in Südkorea mehr als 37. Mit der Novelle des Telemediengesetzes will die Regierung eine bessere Rechtsgrundlage für die Verbreitung der offenen Hotspots liefern. Der Entwurf stoße jedoch auf erhebliche Vorbehalte, weil er die Verbreitung von WLAN-Hotspots kaum fördere, sagte Gerald Spindler, Professor an der Georg-August-Universität Göttingen.
 
Bei den befürchteten Rechtsunsicherheiten für gewerbliche, nichtkommerzielle und private „Nebenbei-Provider“ geht es vor allem um die sogenannte Störerhaftung. Für einen privaten Anbieter kann diese bedeuten, dass er dafür haftbar gemacht werden kann, wenn ein fremder Nutzer auch ohne sein Wissen rechtlich zweifelhafte Inhalte über seinen Zugang verbreitet. In der vorliegenden Novelle soll sie generell zwar nur gelten, wenn bestimmte Sicherungsmaßnahmen nicht erfüllt sind. Die Bedingungen werfen aber selbst viele Fragen auf, wie es heißt, und seien in vielen Fällen völlig unrealistisch.
 
So wird von den Anbietern gefordert, dass sie nur einen Passwort-geschützten Zugang gewähren und ihren Router vor Angriffen von außen schützen. Zudem sollen sie von jedem Nutzer eine Einwilligung unterzeichnen lassen, dass diese keine Straftaten begehen. Diese Voraussetzungen seien jedoch in den meisten Fällen völlig realitätsfern, lautet die Kritik.
 
Verschlüsselungsverfahren seien zwar geeignet, eine unerlaubte Nutzung zu verhindern, schreibt der DAV. „Bei Hotspots, die jedermann zur Verfügung stehen, oder beim Freifunk machen sie keinen Sinn: Da jedermann die WLANs nutzen soll, muss der Zugangscode öffentlich sein.“ Ein Passwort-Schutz sei zudem vielfach unpraktikabel, zum Beispiel in einem Theatergebäude, erklärte Niko Härting vom DAV.
 
Auch das Einholen einer Versicherung der Nutzer ist nach Auffassung des Anwaltsverbands „untauglich und unzumutbar“. Er stelle alle Nutzer unter Generalverdacht und sei damit verfassungswidrig. Nach Einschätzung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist das Risiko eines Missbrauchs über öffentliche WLAN-Hotspots ohnehin eher gering. [dpa/fs]

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