
Leipzig – In der Vergangenheit haben sich die Privatsender erfolgreich vor Gericht gegen Online-Videorecorder gewehrt.
Doch diese geben nicht so schnell bei – der Online-TV-Recorder ist auf jeden Fall wieder aufgetaucht.
Und das Angebot, die Auswahl für den Nutzer ist größer denn je. Das alles schmeckt den Privatsendern natürlich überhaupt nicht. Vor allen Dingen deshalb, weil das OLG Dresden letztes Jahr ein Urteil diesbezüglich gefällt hatte und einige Online-Recorder daraufhin verschwanden. Das Angebot „Online TV Recorder“ des Gesellschafters OTR Website Ltd. ist jedoch aktiver denn je.
Neben der Aufzeichnung und dem Archivieren auf DVD können die Dateien auch auf iPods abgespielt oder als Torrent-Links ins Netz gestellt werden. Können die Privatsender auf Unterlassung klagen? Können Besitzer von Kopien, die mit dem Online-Recorder aufgenommen wurden, verklagt werden? Näheres dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
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