Unmittelbar nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Verein „Noyb“ erste Anzeigen gegen Google und Facebook wegen „Zwangszustimmungen“ auf den Weg gebracht.
Unter anderem will der Verein bei der Hamburger Datenschutzbehörde klären lassen, ob der zu Facebook gehörende Messengerdienst WhatsApp mit seinen Einwilligungserklärungen gegen die DSGVO verstößt. „Diese ersten Beschwerden werden auch eine erste Nagelprobe für das Gesetz sein“, teilte der von dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Verein am Freitag mit.
Mit seinen Klagen will „Noyb“ dagegen vorgehen, dass die Dienste teils generelle Zustimmungen unter „Zwang“ verlange, ohne die die Dienste überhaupt nicht genutzt werden können. „Es ist simpel: Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können“, sagte Schrems.
Wegen ähnlicher Vorwürfe geht der Verein in Frankreich gegen Googles Android-System, in Belgien gegen Facebooks Foto- und Videodienst Instagram sowie in Wien gegen das soziale Netzwerk Facebook vor. Sehr ähnliche Beschwerden zeitgleich bei vier Behörden sollen die Koordination erleichtern, hieß es. Neben den Behörden am Sitz von Betroffenen will sich der Verein voraussichtlich auch an die irische Datenschutzbehörde wenden, da der Unternehmenssitz in drei Fällen in Irland liege.
Der Wiener Aktivist Schrems hatte bereits mit mehreren Datenschutz-Verfahren Furore gemacht. 2015 kippte der Europäische Gerichtshof nach Schrems Klage das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA.
Wegen ähnlicher Vorwürfe geht der Verein in Frankreich gegen Googles Android-System, in Belgien gegen Facebooks Foto- und Videodienst Instagram sowie in Wien gegen das soziale Netzwerk Facebook vor. Sehr ähnliche Beschwerden zeitgleich bei vier Behörden sollen die Koordination erleichtern, hieß es. Neben den Behörden am Sitz von Betroffenen will sich der Verein voraussichtlich auch an die irische Datenschutzbehörde wenden, da der Unternehmenssitz in drei Fällen in Irland liege.
Der Wiener Aktivist Schrems hatte bereits mit mehreren Datenschutz-Verfahren Furore gemacht. 2015 kippte der Europäische Gerichtshof nach Schrems Klage das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA.
[dpa]
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