Netzneutralität: Gesetzliche Regulierung notwendig?

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Wie viel Regulierung durch den Gesetzgeber braucht der Markt, wenn die Netzneutralität gekippt wird? Diese Frage diskutierten Unitymedia-Geschäftsführungsmitglied Wolf Osthaus und Tobias Schmid von RTL auf der Anga Com 2015.

Where Broadband meets Content: So trafen im Kongressprogramm der diesjährigen Anga Com Netz- und Contentanbieter erneut aufeinander – auch bei der Frage nach der Netzneutralität und wie viel Regulierung der Markt braucht, wenn diese entfällt. Ist dadurch überhaupt eine Gefährdung des Marktes und der Nutzer gegeben?
 
Dass ein Gefährdungspotenzial vorliegt, sobald die Netzneutralität gekippt wird, steht laut Michael Libertus vom Westdeutschen Rundfunk außer Frage. Andernfalls bedürfe es in diesem Fall keiner Regulierung durch den Gesetzgeber.

Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL, verdeutlichte die Sicht der Contentanbieter, für die die Infrastruktur im Moment frei zugänglich ist, die aber beim Kippen der Netzneutralität mit erheblichen Kosten zur Verbreitung ihrer Inhalte rechnen müssen. Dabei betonte er, dass es vor allem für Anbieter, deren Inhalte nicht massentauglich sind, schwer werden würde. Anbieter mit massentauglichen Inhalten würden es leichter haben, da ihr Content ohnehin von den Nutzern abgefragt wird. Er hält daher eine Regulierung durch den Gesetzgeber für unabdingabar, die Selbstregulierung des Marktes sei nicht mit der unternehmerischen Tätigkeit vereinbar.
 
Im Gegensatz dazu sprach sich Kabelnetzbetreiber Unitymedia gegen eine zu große Regulierung aus. Wolf Osthaus, Mitglied der Geschäftsleitung bei Unitymedia, glaubt an die regulierende Kraft des Marktes. So sieht er deutliche Veränderungen auf den Markt zukommen: Neben dem momentan Markt-beherrschenden Internetflatrate-Modell wird es in Zukunft auch Volumen-Tarife geben. Die Kosten für Streaming-Dienste sollten seiner Meinung nach vom Anbieter getragen werden.
 
Auch seien neue gesetzliche Rahmenbedingungen nicht unbedingt notwenig, so Osthaus weiter. Stattdessen verweist er auf die vorhandenen Gesetze, wie beispielsweise das allgemeine Wettbewerbsrecht. Eingriffe durch den Gesetzgeber sollten nur dann stattfinden, wenn sie unbedingt notwendig sind und sich dann innovationsoffen zeigen – sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
 
Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, betonte dagegen, dass er einen gesetzlichen Rahmen als notwendig ansehe. Allerdings sollte man in diesem Fall eher auf Nachsorge statt auf Vorsorge setzen. Man sollte erst einmal abwarten, zu welchen Regulierungen der Markt selbst fähig ist.
 
Weitere Details zur Messe bietet das Anga Com Spezial, hier kostenlos downloaden. [kw]

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