Das umstrittene Gesetz zur Netzneutralität für die Europäische Union wurde ohne Änderungen beschlossen. Die Verantwortung wurde zum Teil an die nationalen Regulierungsbehörden weitergereicht.
Mit der Zustimmung der EU-Volksvertretung trat am Dienstag das umstrittene Gesetz zur europäischen Netzneutralität in Kraft. Was die Politik als Fortschritt und erstmalige einheitliche Regelung der Netzneutralität in der Europäischen Union (EU) präsentiert, sehen die zahlreichen Kritiker als Ende der Netzneutralität.
Das Gesetz soll für einen diskriminierungs-, störungsfreien und uneingeschränkten Internet-Daten-Verkehr sorgen, wobei Ausnahmen nur bei gerichtlichen Anordnungen, beispielsweise beim Sperren bestimmter Dienste oder bei Cyberangriffen, gemacht werden sollen. Doch gerade die vage Formulierung bezüglich der Ausnahmen sorgt für Verstimmung. So dürfen bestimmte Dienste schon bei einer „drohenden Überlastung des Netzes“ in ihrer Übertragung gedrosselt werden.
Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung der Netzneutralität gibt die EU zu weiten Teilen an die nationalen Regulierungsbehörden ab. In Deutschland soll deshalb die Bundesnetzagentur verbraucherfreundliche Regeln festlegen und dafür sorgen, dass neue Spezialdienste nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert.
„Überholspuren im Internet dürfen nicht dazu führen, dass der normale Zugang zum Internet schlechter wird. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, müssen Verbraucher entschädigt werden“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. [buhl]
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