Internetanbieter sollen künftig verpflichtet werden, ihre Kunden neben den maximalen Surfgeschwindigkeiten auch über die garantierte Mindestbandbreite zu informieren. Dies sieht ein neuer Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur vor. Auch über Datenvolumen müssten Kunden demnach umfassend informiert werden.
Kunden, die bislang einen Internetanschluss bei einem Kabel- oder Telekommunikationsanbieter gebucht hatten, wurden in den Werbebroschüren oft mit beeindruckenden Bandbreiten gelockt. Ob 50, 100 oder gar 200 MBit/s – bei der maximalen Geschwindigkeit, die in den einzelnen Netzen möglich sein soll, überbieten sich die Anbieter regelmäßig selbst. Was bislang jedoch fehlt, sind Angaben über die garantierte Mindestbandbreite, die ein Netzbetreiber seinem Kunden garantieren kann. Doch das soll sich nun ändern.
Am gestrigen Dienstag hat die Bundesnetzagentur einen Verordnungsentwurf vorgelegt, welcher die Anbieter von Festnetz-Internet und Mobilfunk zwingen soll, ihren Kunden in Zukunft Informationsbroschüren über maximale und minimale Bandbreite in ihren Netzen zur Verfügung stellen. „Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.
Zusätzlich möchte die Bundesnetzagentur in Zukunft einen eigenen Internet-Speedtest entwickeln und anbieten, mit dem Kunden die Angaben der Netzbetreiber überprüfen können. Die Anbieter können jedoch auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Nach der Anschlussschaltung sollen die Anbieter künftig verpflichtet werden, ihre Kunden direkt auf derartige Messinstrumentarien hinzuweisen. Ferner müssen Kunden gemäß der Verordnung in Zukunft darüber informiert werden, welche Zusatzdienste in ein bestehendes Datenvolumen mit einberechnet werden und welche unabhängig des Datenvolumens bereitstehen. [ps]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com