Nach Safe Harbor: EuGH soll Standardklauseln prüfen

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Bei der Suche nach einer sicheren Lösung für den Datentransfer in die USA seit dem Ende der Safe-Harbor-Regelung könnte nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erneut eine wichtige Rolle zukommen: Die irische Datenschutzbehörde will die viel genutzten Standardklauseln prüfen lassen.

Nach der gekippten „Safe Harbor“-Vereinbarung könnten auch die von vielen Unternehmen verwendeten Standardklauseln zum Datentransfer in die USA auf den Prüfstand beim Europäischen Gerichtshof kommen. Die irische Datenschutzbehörde will ihre Rechtmäßigkeit vor Gericht in Irland kontrollieren lassen und geht davon aus, dass auch diesmal wieder die Obersten EU-Richter eingeschaltet werden. Die Datenschützer setzten darüber den Österreicher Max Schrems, der gegen die Datenweiterleitung bei Facebook klagt, sowie das weltgrößte Online-Netzwerk in Kenntnis, wie sie am Mittwoch mitteilten.

Die irische Behörde zweifele an, ob die von der EU-Kommission abgesegneten Standard-Formulierungen die Daten europäischer Bürger in den USA ausreichend schützten, berichtete die „Financial Times“. Facebook hatte stets betont, man habe sich nicht auf die sogenannte „Safe Harbor“-Regelung zur einfachen Datenübermittlung in die USA, sondern vor allem auf die Standardklauseln verlassen.
 
Schrems argumentierte, in seiner Klage gegen Facebook, die Daten europäischer Nutzer seien in den USA angesichts der Enthüllungen von Edward Snowden über die ausufernden Überwachungsmaßnahmen nicht ausreichend geschützt. Der EuGH stellte sich auf seine Seite und kippte „Safe Harbor“. Inzwischen handelten EU und USA die Nachfolge-Regelung „Privacy Shield“ aus, die mehr Sicherheit bieten soll, aber auch kritisiert wird. [dpa/buhl]

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