Nach der Verfolgung und Verhaftung der Betreiber des Filmstreaming-Portals kino.to will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen.
In ihrem Online-Blog legte die Gesellschaft ihre Meinung über das Verhalten der kino.to-User dar. Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Nach der Rechtsauffassung der GVU erfolgen beim Streaming über das Internet diverse Speicherungen auf dem Endgerät des Nutzers. Diese seien rechtlich als Kopie einzustufen. Darüber hinaus sei eine Kopie von einer illegalen Vorlage, wie im Falle von kino.to, immer illegal.
Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to sei somit selbst illegal, schlussfolgerte Leonardy. Deutlich erläuterte die GVU auch die möglichen Konsequenzen für die User. Sie drohte mit zivil- und strafrechtlichen Verfahren, mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Völlig unklar ist dabei jedoch, ob die Rechtsauffassung der GVU von den zuständigen Gerichten geteilt wird.
Unter Experten herrscht in diesem Punkt Uneinigkeit. Aus Sicht des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke ist der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig. Dies gelte jedoch nur, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner gespeichert wird (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Bisher liegt noch kein höchstrichterliches Urteil über die Strafbarkeit der Nutzung von illegalen Videostreams vor. Sollte die GVU jedoch wirklich ernst machen und die kino.to-User verfolgen, könnte dieses Grundsatzurteil bald folgen.
Fraglich ist dabei auch ob und inwieweit kino.to die IP-Adressen seiner User archiviert hat. Neben dem Streamingportal müssten auch die Server der jeweiligen Internetanbieter die Adressen ihrer Kunden gesichert haben. Nach Einschätzung Solmeckes brauchen Nutzer nur dann Befürchtungen haben, wenn sie zeitnah – also innerhalb der letzten Tage vor der Abschaltung – auf den Dienst zugegriffen hätten.
Noch in der letzten Woche schien es, als ob sich die GVU und die Staatsanwaltschaft nur auf die Seitenbetreiber konzentrieren wollten. Wolfgang Klein, der Sprecher der Dresdener Generalstaatsanwaltschaft sagte zu diesem Thema: Die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden. Mit ihrem Blog-Eintrag rückte die GVU nun von diesem Standpunkt ab.
Die Plattform kino.to wurde zuletzt von täglich etwa vier Millionen Menschen genutzt. Am vergangenen Mittwoch (9. Juni) hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal ausgeholt und die Internetseite abgeschaltet. Zeitgleich wurden 20 Wohnungen, Geschäftsräume und das Rechenzentrum durchsucht sowie 13 Personen verhaftet (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [frt]
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