Wenn es nach Mark Zuckerberg ginge, dann würde Facebook bald alle anderen Internet-Plattformen überflüssig machen. Nachdem nun bereits Instant Articles für eine direkte News-Einbindung sorgen, will das soziale Netzwerk nun testen, wie gut Händler in eigenen Facebook-Shops ihre Waren verkaufen können.
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat bereits „The next big Thing“ im Kopf: Nachdem es seit Kurzem die Instant Articles gibt und somit eine direkte News-Einbindung bei Facebook stattfindet, soll nun bald der nächste Coup kommen: Wie Facebooks Marketing-Managerin Emma Rodgers gegenüber Buzzfeed erklärte, soll demnächst ein „Buy“-Button zum Kauf von Waren auf Unternehmensseiten hinzugefügt werden.
Dadurch sollen kleinere E-Commerce-Seiten eine Chance bekommen, neben ihrer Homepage eine zweite Verkaufsplattform zu eröffnen. Ganz uneigennützig ist das für Facebook natürlich nicht: Das soziale Netzwerk würde über Provisionen mitverdienen. Außerdem würde dann der gesamte Verkaufsprozess von der Produktpräsentation über den Warenkorb bis zum Checkout innerhalb des sozialen Netzwerks ablaufen. Die Interaktion zwischen Händlern und Kunden würde sich entscheidend verändern, denn anstatt Werbung zu schalten, würde sich direkt ein neuer Absatzkanal bieten.
Bereits vor Längerem wurde ein solches Modell erwogen, mittlerweile werden „Buy“-Buttons getestet. Setzt sich das Modell nun durch, würde Facebook nicht nur soziales Netzwerk und Nachrichtendienst, sondern auch Verkaufsplattform sein. Bislang ist digitale Werbung Facebooks Haupteinnahmequelle, jedoch bietet der E-Commerce-Markt wesentlich mehr. Zum Vergleich: Facebooks Werbeeinnahmen werden auf circa 60 Milliarden Dollar für 2015 geschätzt, der Markt für digitales Shopping liegt bei rund 350 Milliarden Dollar.
Facebook ist mit dieser Idee auch nicht allein, sondern folgt damit einem Trend, den zurzeit auch Pinterest und Twitter verfolgen und auch Google plant für seine mobilen Angebote einen „Buy“-Button. Allerdings sollte man auch die rechtlichen Aspekte nicht vergessen, denn wenn Shop-Oberflächen in die Unternehmensseite integriert werden, dann wird ein kompletter Online-Shop samt Vertragsabschluss in das soziale Netzwerk verlagert. Werden also rechtsverbindliche Kaufverträge geschlossen, dann haben Händler und Kunden die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem „echten“ Online-Shop. Dafür werden entsprechende für Facebook zugeschnittene Rechtstexte nötig. [ag]
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