Aufgrund erheblicher Schwachstellen, die laut der Landesanstalt für Medien NRW beim Aufruf zusätzlicher Webinhalte am Fernseher bestünden, fordern die Medienwächter nun einen besseren Datenschutz im Umgang mit HbbTV und Smart-TVs.
Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) mahnt einen besseren Daten- und Nutzerschutz für HbbTV-Angebote an. Es bestünden „erhebliche Schwachstellen“ teilt die LfM heute mit. Beim Aufruf zusätzlicher Webinhalte am Fernseher werde das individuelle Nutzungsverhalten über den Rückkanal erfasst. Auf diese Weise könne es ausgewertet werden. Besonders kritisch sieht die LfM den Datenstrom über den sogenannten „Red Button“.
„Der Zuschauer ahnt nicht, dass das Einschalten eines Senders vom Sender schon registriert wird, bevor er den Red Button drückt“, erklärt Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der LfM-Medienkommission. Wenn der Zuschauer im Internet surfe, müsse er der Erfassung seiner Nutzung widersprechen können. Daher fordert die LfM eine datenschutzgerechten Ausstattung der Smart-TV-Geräte – auch jenseits von HbbTV. Hierzu will sie TV-Veranstalter, Geräteindustrie und Datenschutzbehörden zu Gesprächen über konkrete Lösungsmöglichkeiten einladen und sich mit anderen Medienanstalten zu diesem Thema austauschen. [mh]
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