Die Youtube-Stars von Y-Titty und Daaruum sehen sich mit Vorwürfen der Schleichwerbung konfrontiert. Laut einem Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“ würde der für beide Formate verantwortliche Werbevermarkter Mediakraft, diese zur Platzierung von Schleichwerbung ermutigen. Nun prüfen die zuständigen Aufsichtsgremien den Fall.
Illegales Werben auf Youtube? Die Landesmedienanstalten werfen den Youtube-Künstlern von Y-Titty die Verbreitung illegaler Schleichwerbung vor. Dies berichtet das ARD-Magazin „Report Mainz“. Demnach hätten die Comedy-Stars in ihren Videos unter anderem Produkte von von Samsung, McDonalds und Coca-Cola präsentiert und dies nicht in ausreichendem Maße als kommerzielle Zusammenarbeit gekennzeichnet. Auch die Youtube-Künstlerin Daaruum soll in ihren Videos für ein Haarmousse der Marke Schwarzkopf werben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen.
„Wenn da Absicht dahinter steht und auch Geld fließt und ein Auftrag erteilt wird dieses Produkt zu zeigen, das ist Schleichwerbung. So ist es auch bei den Youtube-Videos, die wir uns angesehen haben“ so der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) Jürgen Brautmeier gegenüber „Report Mainz“. Die Vermarktung der Werbeplätze in den Youtube-Videos der Künstler obliegt der Münchener Firma Mediakraft. Laut Informationen des ARD-Magazins würde das Unternehmen sogenanntes „Product Placement“ bewusst als Werbeform für die Youtube-Videos anbieten.
Weiterhin sollen „Report Mainz“ Aussagen und Protokolle vorliegen, wonach ein Mitglied der Geschäftsführung von Mediakraft die Youtube-Künstler gezielt dazu auffordert, für alle in den Videos thematisierten Produkte eine finanzielle Gegenleistung von den Herstellern zu beanspruchen. Die für die Überwachung von Mediakraft zuständige Bezirksregierung Mittelfranken habe aufgrund der Recherchen der ARD nun ein Prüfverfahren eingeleitet.
Fernsehsendern ist das Werben für Produkte ohne klare Kenntlichmachung der Werbung verboten. Über die Einhaltung dieser Regeln wachen die Landesmedienanstalten. Telemedien im Internet fallen jedoch bislang nicht in den Zuständigkeitsbereich der Medienanstalten. Seit längerem fordern daher die Medienhüter und auch viele Medienpolitiker eine Neugestaltung der Medienregulierung, bei der TV-Sender und Online-Anbieter nach gleichen Maßstäben geregelt werden. [ps]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com