Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar wartet auf Änderungen bei Google-Mitschnitten, bevor er gegebenenfalls gedenkt den sogenannten Verwaltungspakt einzusetzen.
Caspar sieht bei Google die Bereitschaft, die umstrittene Auswertung von Mitschnitten aus seiner Assistenzsoftware durch Menschen nicht ohne Änderungen wieder aufzunehmen. Deswegen werde er zunächst nicht zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen greifen, erklärte Caspar am Montag. Google hatte die Praxis, einige Aufzeichnungen von Sprachbefehlen an seinen Sprachassistenten von Mitarbeitern abtippen zu lassen, im nach Kritik Juli weltweit ausgesetzt.
„Sollte sich erweisen, dass das Transkribieren entgegen gesetzlichen Vorgaben der DSGVO wieder aufgenommen wird, können jederzeit Eilmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer ergriffen werden“, erklärte Caspar. Er kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde.
Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn Caspar einen sogenannten Verwaltungsakt erlässt. [dpa]
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