Mehr als zwei Millionen Menschen verfolgen auf YouTube regelmäßig die Videos von Leon Machère. Doch in einem Gerichtsverfahren wegen Polizistenbeleidigung zeigt sich der 26-Jährige eher öffentlichkeitsscheu. Der Richter wartet vergeblich.
Ein aus dem Ruder gelaufenes Treffen mit 1200 Fans in Augsburg kommt den prominenten YouTube-Filmer Leon Machère teuer zu stehen. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte den 26-Jährigen am Montag zu 32 500 Euro Strafe, weil er sich herablassend über die bei der Fan-Ansammlung eingesetzten Polizisten geäußert hatte. Machère, der bei YouTube mehr als 2,1 Millionen Abonnenten hat, hatte deswegen von der Justiz einen Strafbefehl wegen mehrfacher Beleidigung der Beamten erhalten. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.
Aber zum Verhandlungstermin im Strafjustizzentrum von Augsburg erschienen weder der Angeklagte noch sein Rechtsanwalt. So verkündet Amtsrichter Alexander Müller schon nach zehn Minuten, dass der Einspruch verworfen wird. Sollte Machère nicht noch einmal Rechtsmittel einlegen, werden die 130 Tagessätze zu je 250 Euro nun rechtskräftig. Nach Angaben des Richters hatte Machère, der bürgerlich Rustem Ramaj heißt, die Vorwürfe auch schon im Vorfeld eingeräumt. In dem Verfahren sollte es demnach nur um die Summe gehen, die Machère zu hoch war.
Allerdings hatte der Hamburger gar nicht erst die Fahrt zu dem mehr als 700 Kilometer entfernten Gericht in Bayern angetreten. Kurz vor der Verhandlung ging Machère in seiner Heimstadt zum Arzt und ließ sich wegen einer akuten Erkrankung arbeitsunfähig schreiben. Zehn Minuten vor dem Prozess landete das Attest per Fax beim Gericht.
Müller rief umgehend den Mediziner in Hamburg an und ließ sich bestätigen, dass das Papier keinesfalls als Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung gedacht sei. An einem Prozess könne Machère durchaus teilnehmen, „da er zwei Beine habe und laufen könne“, zitierte der Richter den telefonisch befragten Arzt.
Hintergrund des Verfahrens war ein Auftritt von Machère im März 2017 in Augsburg. Weil der YouTuber in der Stadt war, hatte sich am Augsburger Königsplatz eine Fan-Gruppe von etwa 1200 Kindern und Jugendlichen gebildet. Da die Versammlung nicht angemeldet war und die Polizei in dem Gedränge ein Sicherheitsrisiko sah, nahm sie den Video-Star mit auf die Inspektion.
Dort hatte Machère laut Strafbefehl die Beamten beleidigt, indem er sie mit „Du“ anredete. Auf später im Internet veröffentlichten Videos sollen allerdings noch deutlich üblere Beleidigungen gefallen sein, so soll dort beispielsweise auch von „Scheißpolizisten“ die Rede gewesen sein.
Bei dem Prozess am Montag gab es allerdings nicht nur keinen Video-Star zu sehen, auch Fans tauchten keine auf. Der Richter hatte die Verhandlung allerdings auch in die normale Schulzeit verlegt, so dass die jungen Anhänger von Machère hätten schwänzen müssen. Die Augsburger Justiz hatte sich dennoch schon auf turbulente Begleiterscheinungen eingestellt. Müller war erleichtert. Denn mit 1200 Fans in und vor dem Justizgebäude hätte man schwerlich umgehen können, sagte er.
Ein weiteres Strafverfahren endete unterdessen glimpflich für Machère. Im vergangenen Sommer hatte die Hamburger Polizei gegen ihn wegen Amtsanmaßung ermittelt, weil er für ein Video mit Blaulicht durch die Hansestadt gefahren und Passanten angehalten haben soll. Das Verfahren sei inzwischen eingestellt worden, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht mehr gebe, sagte eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft.
[Ulf Vogler]
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