Die Verbraucherzentrale kritisiert derzeit die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Verbraucher würden hiervon kaum profitieren.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Doch zu rütteln gibt es daran in den Augen der Verbraucherschützer viel, welche die Änderung als wenig effektiv bezeichnen.
Wie Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands(vzbv), darlegt, greifen die Änderungen viel zu kurz und schützen damitden Verbraucher zu wenig. „Zwar soll die Bundesnetzagentur eineinheitliches Verfahren zum besseren Schutz gegen Abo-Fallen, also gegenunberechtigte Rechnungsposten von Drittanbietern auf der Handyrechnung,aufsetzen. Die vom vzbv und Bundesrat geforderte voreingestellteDrittanbietersperre wird jedoch nicht eingeführt.“
Die Konsequenzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind für Müller daher klar: Weiterhin werden sie sich darüber ärgern müssen, dass sie nicht mit der im Vertrag versprochenen Geschwindigkeit surfen dürfen. Daran ändere auch der Entwurf der Bundesnetzagentur nichts, in dem die Abweichungen bei der Surfgeschwindigkeit abgehandelt werden. Verbraucher müssten an dieser Stelle weiterhin auf Rechtssicherheit verzichten, wenn es darum ginge, den Tarif zu mindern oder anzupassen, sollte sich ihr Anbieter nicht an die vertraglich zugesicherte Bandbreite halten. [nis]
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