Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Der 29-jährige Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Dieses Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein „angemessenes Strafmaß“.

Der 29-Jährige hatte seit dem vergangenem Jahr in U-Haft gesesessen. Kino.to wurde im Juni 2011 von den Behörden gesperrt. Über die vom Angeklagten programmierte Seite waren 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten.
 
Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Urheberrechten imInternet. Kino.to war von Anfang an illegal – um die nötigenVerwertungsrechte für die angebotenen Filme scherten sich dieDrahtzieher nicht. Gleichwohl wussten sie, dass es eine große Nachfragenach kostenlosen Inhalten im Internet gibt.
 
Update 14.40 Uhr: Aktualisierte Neufassung mit Urteilsverkündung[dpa/rh]

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28 Kommentare im Forum
  1. AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt Was muss man dann tun um die durch agressive Kinowerbung kolportierten 5 Jahre zu erhalten?
  2. AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt Hätte er mal Opa auf die S-Bahn-Gleise geworfen. Bewährung wäre sicher gewesen.
  3. AW: Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt Mit etwas Grips hat er sich einen großen Teil des Gewinns zur Seite geschafft. Da die U-Haft angerechnet wird, sitzt er ~ 2 Jahre und 10 Monate ab und kann sich mit 32 Jahren ein schönes Leben machen. Unterm Strich alles richtig gemacht! Kim Dotcom wirds ähnlich ergehen - es sei denn er wird tatsächlich an die USA ausgeliefert.
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