kino.to: Abmahnung gegen sächsische Polizei – Impressum fehlt

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die Polizei von Sachsen hat nach der Sperrung des illegalen Streaming-Portals kino.to eine Abmahnung erhalten. Ein Anbieter stößt sich am fehlenden Impressum auf der Platzhalter-Seite, die nach der Zwangsabschaltung eingeblendet worden war.

Die Abmahnung kam von der Anwaltskanzlei Obladen Gaessler, wie diese am Freitag mitteilte. Nach der Abschaltung von kino.to hatte die Polizei lediglich einen Hinweis hinterlassen, dass die Seite wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung geschlossen wurde. Auch zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Meldung hatte sich daran noch nichts geändert.
 
Nach Angaben der Plattform Cineastentreff.de, die die Anwälte beauftragte, hat die Kriminalpolizei Sachsen damit gegen die Impressumspflicht verstoßen. Die Plattformbetreiber versicherten jedoch in ihrem Online-Blog, dass sie mit ihrer Aktion keine Sympathie für „kino.to“ bekunden wollten.

Am vergangenen Mittwoch (9. Juni) hatte dieGeneralstaatsanwaltschaftDresden in einem Schlag gegen das größtedeutschsprachigeFilmraubkopienportal kino.to ausgeholt und die Internetseiteabgeschaltet. Zeitgleich wurden 20 Wohnungen, Geschäftsräume und dasRechenzentrum durchsucht sowie 13 Personen verhaftet (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [frt]

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7 Kommentare im Forum
  1. AW: kino.to: Abmahnung gegen sächsische Polizei - Impressum fehlt Schöne PR-Aktion die deutlich macht das selbst die Polizei gegen geltendes Recht verstoßen kann, also doch kein rechtsfreier Raum
  2. AW: kino.to: Abmahnung gegen sächsische Polizei - Impressum fehlt Was für eine lächerliche Nummer der Kanzlei... Wusste gar nicht, dass das Recht des Staates Tonga so restriktiv ist. Die Seite richtet sich doch gar nicht an Deutschland... tz, tz...
  3. AW: kino.to: Abmahnung gegen sächsische Polizei - Impressum fehlt Ähm die Kanzlei arbeitet im Auftrag, ist also wenn dann schon eine lächerliche Nummer von Cineastentreff.de. Und worums denen geht kann man nachlesen, also wenn man will und in der Lage ist: Fall kino.to: Cineastentreff.de mahnt Land Sachsen ab - Porträt 8924
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