Die Polizei von Sachsen hat nach der Sperrung des illegalen Streaming-Portals kino.to eine Abmahnung erhalten. Ein Anbieter stößt sich am fehlenden Impressum auf der Platzhalter-Seite, die nach der Zwangsabschaltung eingeblendet worden war.
Die Abmahnung kam von der Anwaltskanzlei Obladen Gaessler, wie diese am Freitag mitteilte. Nach der Abschaltung von kino.to hatte die Polizei lediglich einen Hinweis hinterlassen, dass die Seite wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung geschlossen wurde. Auch zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Meldung hatte sich daran noch nichts geändert.
Nach Angaben der Plattform Cineastentreff.de, die die Anwälte beauftragte, hat die Kriminalpolizei Sachsen damit gegen die Impressumspflicht verstoßen. Die Plattformbetreiber versicherten jedoch in ihrem Online-Blog, dass sie mit ihrer Aktion keine Sympathie für „kino.to“ bekunden wollten.
Am vergangenen Mittwoch (9. Juni) hatte dieGeneralstaatsanwaltschaftDresden in einem Schlag gegen das größtedeutschsprachigeFilmraubkopienportal kino.to ausgeholt und die Internetseiteabgeschaltet. Zeitgleich wurden 20 Wohnungen, Geschäftsräume und dasRechenzentrum durchsucht sowie 13 Personen verhaftet (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [frt]
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