Die Unsicherheit, auf welche Raten es die heimische Internetverbindung tatsächlich bringt, soll der Vergangenheit angehören. Am Mittwoch legte das Bundeskabinett eine Gesetzesgrundlage vor, die Anbieter zur Offenlegung der Vertragsdetails verpflichtet.
Anbieter von Telefon- und Internet-Anschlüssen müssen ihre Kunden künftig besser über ihre Verträge informieren. Zudem sollen Verbraucher auch einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dafür am Mittwoch dafür eine entsprechende Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Demzufolge müssen die Unternehmen noch vor Vertragsabschluss ihre Kunden übersichtlich über die wesentlichen Inhalte des Vertrags wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufklären.
Die Rechte der Verbraucher sollen damit gestärkt werden. So könnten Kunden damit leichter das für sie passende Angebot finden und Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren können, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Laut Bundesnetzagentur hat eine Mess-Studie breitbandiger Internetzugänge ergeben, „dass es in dieser Hinsicht über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg eine deutliche Diskrepanz gibt“. Eine Analyse habe gezeigt, dass die Anbieter „gar keine oder nur wenig belastbare Aussagen zur realisierbaren Datenübertragungsrate machen“. Der Kunde wisse deshalb nicht, mit welcher Leistung er konkret rechnen könne. Die Agentur hat für Nutzer eine Überprüfungsmöglichkeit ins Netz gestellt, auf die die Anbieter ihre Kunden künftig hinweisen müssen.
Der Bundestag muss sich nun noch mit der Verordnung befassen, anschließend kann sie nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten. [dpa/kw]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com