Das geplante Gesetz zu Hass-Delikten im Netz wurde, kurz bevor es den Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird, in einigen Punkten verändert. Die ersten Entwürfe des Bundesjustizministers Maas waren teilweise heftig kritisiert worden.
Kurz vor Abstimmung hat Bundesjustizminister Heiko Maas am Gesetzesentwurf gegen Hass im Internet noch Veränderungen vorgenommen, berichtet „Der Spiegel“. Die Änderungen betreffen die sozialen Netzwerke, sowie einige zusätzliche Definitionen von Hasskriminalität. Der erste Entwurf des Innenministeriums wurde unter anderem vom Deutschen Richterbund dahingehend kritisiert, dass die Formulierungen zu kurz greifen würden.
Im neuen Entwurf sind nun weitere Strafbestände mit aufgelistet, die zu einer möglichst umgehenden Löschung der betreffenden Inhalte führen sollen. Dazu gehören nun auch verfassungsfeindliche Beleidigungen von Verfassungsorganen, die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten, landesverräterische Fälschung und Kinderpornografie. Gerade zum letzten Punkt hieß es vorher noch, dass hierzu bereits Lösungen gefunden wurden. Der Aspekt der Auskunftspflicht wurde ebenfalls weiter gefasst.
Die Vorgabe an soziale Plattformen technische Maßnahmen zu ergreifen, die das erneute Hochladen bereits gelöschten Materials verhindern sollen, entfällt gänzlich. Womöglich wurde dieser Absatz gestrichen, da es zu einer Art Präzedenzfall gekommen war, in dem ein syrischer Mann Facebook verklagte. Ein Selfie, das ihn und Bundeskanzlerin Merkel zeigt, war unzählige Male in verleumderischer Art zweckentfremdet worden. Sein Anklage wurde jedoch abgewiesen.
Soziale Netzwerke sind bisher gesetzlich nur verpflichtet auf konkrete Weisungen zu reagieren, nicht aber neuerliche Uploads zu verhindern. Über das Gesetz soll Anfang April im Bundestag abgestimmt werden. [bey]
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