Fake-Bewertungen für Produkte im Internet sind für viele Verbraucher äußerst ärgerlich. Nun geht offenbar auch die Justiz gegen dieses unehrlichen Geschäftsgebaren vor.
Das für Verbraucher ärgerliche Geschäft mit erfundenen Bewertungen im Internet wird für unehrliche Geschäftsleute künftig womöglich schwieriger. In einem Zivilprozess vor dem Münchner Landgericht zeichnet sich ein Erfolg für das zum Medienkonzern Burda gehörende Urlaubsportal Holidaycheck ab, dessen Vorstand gegen Fake-Bewertungen zu Felde zieht.
In dem konkreten Fall geht es um die Firma Fivestar Marketing aus dem zentralamerikanischen Kleinstaat Belize, die Top-Bewertungen an mehrere Gastwirte verkauft hatte. Die für Fivestar Marketing tätige Anwältin konnte auf Nachfragen der Kammer am Donnerstag nicht nachweisen, dass die Bewerter auch tatsächlich in den betreffenden Etablissements übernachtet hatten.
„Das kann doch nicht wahr sein: Die Beklagte kümmert sich um nix“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski, nachdem Anwältin Mady Meiners mehrfach erklärte, Fragen nicht beantworten zu können. Gefälschte und gekaufte Hotel-Bewertungen sind nicht nur für viele Urlauber ein Ärgernis, sondern auch für Portale wie HolidayCheck, die für ihre Glaubwürdigkeit darauf angewiesen sind, dass die Bewertungen nicht frei erfunden sind. Die Kammer will ihr Urteil am 16. August verkünden. [dpa]
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